Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Für Finanzdienstleister nach OJK Reg 12 ist eine vollständig digitalisierte Kundenregistrierung zulässig. Der Anwendungsbereich der Finanzdienstleister nach OJK Reg 12 ist breit und umfasst Finanzdienstleister im Bankensektor, im Kapitalmarktbereich und Nichtbanken-Finanzinstitute. Sektor. Die Bedingungen für die Umsetzung einer vollständig digitalisierten Kundenregistrierung können jedoch je nach Verordnung, die bestimmte Aktivitäten in der Finanzdienstleistungsbranche regelt, unterschiedlich sein. Beispielsweise können Banken, die eine vollständig digitale Registrierung anbieten möchten, dies nur tun, nachdem sie von der OJK die Genehmigung erhalten haben, digitale Bankdienstleistungen anzubieten. Dritte, deren elektronische Mittel von Finanzdienstleistern zur Überprüfung der Identität potenzieller Kunden eingesetzt werden, müssen ebenfalls eine Zustimmung des OJK einholen.1
Künstliche Intelligenz in Finanzprodukten