Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Smart Contracts werden in OJK Reg 13 erwähnt, sind aber nicht speziell geregelt. Gemäß OJK Reg 13 werden Smart Contracts als digitale Finanzinnovationen im Bereich der Eigenkapitalsammlung eingestuft, zusammen mit Eigenkapital-Crowdfunding, virtuellen Börsen und alternativer Sorgfaltspflicht. Somit sind die Bestimmungen von Smart Contracts im Allgemeinen in OJK Reg 13 geregelt. Da es keinen spezifischen rechtlichen Rahmen für selbstausführende Verträge gibt, gibt es derzeit keinen gesetzlich vorgesehenen Abhilfemechanismus.1
Indonesische Kundenidentifikation