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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Crowdfunding in Singapur

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Ein Fintech-Unternehmen, das eine Wertpapier-Crowdfunding-Plattform betreibt, kann verpflichtet sein, eine Kapitalmarktlizenz für den „Handel mit Produkten (Wertpapieren) auf den Kapitalmärkten“ im Rahmen des SFA zu besitzen. Bei der Erleichterung des Angebots von Anteilen an Personen in Singapur gelten die Anforderungen für die Registrierung eines Prospekts gemäß dem SFA. Für diese Zwecke kann auf eine besondere Befreiung von der Prospektregistrierung zurückgegriffen werden, aber die Anwendung der Befreiung von der Prospektregistrierung kann bestimmten Werbebeschränkungen (d. h. Beschränkungen für den Vertrieb einer bestimmten Aktie) unterliegen.1

Die Vermarktung und Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen und die Bereitstellung von Crowdfunding-Plattformen, Peer-to-Peer-Lending-Plattformen und Zahlungsdiensten unterliegen in Singapur im Allgemeinen regulierten Aktivitäten. Fintech-Unternehmen, die beabsichtigen, diese Produkte und Dienstleistungen anzubieten, sollten prüfen, ob sie eine Lizenz benötigen und ob sie sich (falls gewünscht) auf Lizenzausnahmen berufen können.1

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Anwälte für Finanztechnologie in Singapur

Denis Polyakov

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Umfassende juristische Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kryptowährungsrecht, Investitionstätigkeiten

Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/singapore