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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Künstliche Intelligenz in Finanzprodukten

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Künstliche Intelligenz ist natürlich untrennbar mit den Daten verbunden, die sie verbraucht, und die Finanzdienstleistungsbranche generiert riesige Datenmengen. Die Daten selbst sind mit einer Reihe von Schutzmaßnahmen für geistiges Eigentum versehen – meist Vertraulichkeit, manchmal Urheberrecht und möglicherweise Sui-generis-Datenbankrechte. Beispielsweise sind Nachschlagetabellen (Datenbanken, auf die Softwareprogramme zugreifen) möglicherweise durch ein Urheberrecht an der Datenbankstruktur und ein Sui-generis-Datenbankrecht geschützt, das die Extraktion und Wiederverwendung der in der Datenbank enthaltenen Daten schützt (vorausgesetzt, der Eigentümer kann erhebliche Investitionen in die Daten nachweisen Erwerb).1

Das Recht auf eine Datenbank ist ein mächtiges Recht, und obwohl der Schutz angeblich 15 Jahre dauert, wird jedes Mal, wenn eine erhebliche Investition getätigt wird, um den Inhalt einer Datenbank zu erhalten, zu überprüfen oder zu präsentieren, wahrscheinlich eine neue Datenbank erstellt und betrachtet somit ist ein Rollschutz gegeben. Es wurde darüber diskutiert, ob Datenaggregationen – beispielsweise Sensordaten oder maschinengenerierte Daten – die Anforderung einer „erheblichen Investition in den Erwerb“ von Datenbankrechten erfüllen können. Wo die Schwelle des Aufwands liegt, wird derzeit kontrovers diskutiert.1

Unabhängig davon, ob die Inhalte einer Datenbank durch Datenschutz- oder Datenbankrechte geschützt sind, können beide grenzenlosen Schutz bieten. Da Big Data zu einem integralen Bestandteil jeder Geschäftstransaktion wird, können die Märkte aufgrund der Tatsache, dass riesige Datensätze von einer relativ kleinen Anzahl von Marktteilnehmern kontrolliert werden, potenziell monopolistischen Effekten ausgesetzt sein. Die Regulierungsaufsicht hat in dieser Hinsicht zugenommen, da die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde im April 2021 eine neue Digital Markets Unit (DMU) eingerichtet hat, um wettbewerbswidrige Praktiken im digitalen Bereich, einschließlich in Bezug auf Big Data, zu bekämpfen. Es wird erwartet, dass das Parlament weitere Rechtsvorschriften über spezifische Befugnisse erlässt, die der DMU zur Förderung und Unterstützung wettbewerbsorientierter Märkte zu übertragen sind.2

„Das Aufkommen einer mächtigen KI wird entweder das Beste oder das Schlimmste sein, was der Menschheit je passiert ist. Wir wissen noch nicht welche."

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Englischer theoretischer Physiker, Kosmologe und Schriftsteller

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/spain
  2. http://www.gov.uk/government/collections/digital-markets-unit
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