Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Wenn Unternehmen an der Erbringung von Zahlungsdiensten beteiligt sind, gilt die in den Payment Services Regulations 2017 (PFR) implementierte Regelung für die Autorisierung, Registrierung und Erfüllung der Geschäftspflichten dieser Unternehmen. Auf diese Aspekte wird in Abschnitt IV näher eingegangen.1
Das Vereinigte Königreich ist auch weltweit führend bei Zahlungsdiensten. Firmen streben oft eine FCA-Freigabe an, auch wenn sie nicht beabsichtigen, Kunden im Vereinigten Königreich zu bedienen, um den Halo-Effekt zu nutzen, wenn sie eine internationale Expansion in Betracht ziehen.1
Zu den von PSR im Vereinigten Königreich regulierten Zahlungsdiensten gehören Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zahlungskontotransaktionen (z. B. Bareinzahlungen und -abhebungen von Giro- und Sparkonten), Zahlungstransaktionen (unabhängig davon, ob sie durch eine Kreditlinie oder anderweitig abgedeckt sind), Kartenausgabe und Geldtransfer. Die von PSR umgesetzte Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) schafft auch Autorisierungs- und Registrierungsregime für Zahlungsauslösedienstleister (PISPs) und Kontoinformationsdienstleister (AISPs). Verwenden Sie Open-Banking-Standards, um Verbrauchern Informationen über ihre Finanzen bereitzustellen oder um Zahlungen direkt von den Bankkonten der Benutzer zu ermöglichen, ohne dass eine Zahlungskarte erforderlich ist.1
Firmen, die Zahlungsdienste anbieten, müssen von vornherein festlegen, ob sie eine Registrierung oder Zulassung nach der PSR beantragen. Kleine Zahlungsinstitute (SPIs), kleine E-Geld-Institute (EMIs) und Firmen, die nur Kontoinformationsdienste anbieten, können beantragen, sich als solche oder als registrierter Kontoinformationsdienstleister (RAISP) registrieren zu lassen und die Registrierung und Wartung zu vereinfachen. die Regelung gilt für diese Unternehmen. Unternehmen, die sich nicht als SPIs, kleine EMIs oder RAISPs qualifizieren, aber beabsichtigen, Zahlungsdienste im Vereinigten Königreich anzubieten, müssen eine Zulassung beantragen und strengere Geschäftsanforderungen erfüllen. Diese alternativen Routen sind besonders beliebt, wo sie verfügbar sind.1
Auch die PSD II und PSR trugen zur Umsetzung der neuen Open-Banking-Standards bei, indem sie Banken und Bausparkassen verpflichteten, Dritten Zugang zu Kundenkonten und -daten zu gewähren, wenn der Nutzer dem zustimmt. Derzeit sind nur neun der größten britischen Banken und Bausparkassen verpflichtet, Kundendaten über Open Banking bereitzustellen, aber auch eine Reihe kleinerer Banken und Bausparkassen haben sich dem Regime angeschlossen. Zu den relevanten Dritten, die von Open Banking profitieren, gehören PISPs und AISPs, die Kundenkontoinformationen verwenden können, um diese neuen Dienste bereitzustellen.1
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