Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Es gibt noch keine Gesetze, die die Zulässigkeit von Selbstausführungsverträgen regeln. Allerdings unterliegen Verträge in Saudi-Arabien im Allgemeinen den Prinzipien der Scharia. Solange das Angebot, die Annahme und die Gegenleistung nachgewiesen werden, gilt der Vertrag gemäß den Grundsätzen der Scharia als gültig. Daher glauben wir, dass Smart Contracts, wenn sie dem gleichen Prozess folgen, in Saudi-Arabien erlaubt sein werden.1
In Bezug auf Schiedsverfahren sind wir der Meinung, dass die gleichen Schiedsgesetze, die reguläre Verträge regeln, auch für selbstausführende Verträge gelten sollten. Dies liegt daran, dass die Schiedsgesetze Saudi-Arabiens für jedes Schiedsverfahren gelten, unabhängig von der Art der Rechtsbeziehung zwischen den Streitparteien.1
Kundenidentifikation in Saudi-Arabien