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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Bankwesen in der Türkei

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Der Verkauf und die Vermarktung von Finanzdienstleistungen und -produkten können der Aufsicht der CBR, der Banking Regulation and Supervision Agency (BRSA) und der CMB unterliegen. Die CMB-Mitteilung über Wertpapierdienstleistungen und -betrieb sowie Nebendienstleistungen (Nr. III-37.1) und die BRSA-Beschaffung von Nebendienstleistungen durch die Bankenverordnung legen bestimmte Beschränkungen für Finanzdienstleister und diejenigen fest, die Finanzdienstleistungen verkaufen und vermarkten. in der Türkei. Darüber hinaus ist es Zahlungs- und E-Geld-Instituten gemäß der BRSA-Verordnung untersagt, Kredite zu vergeben und somit Werbe- und Marketingaktivitäten zu betreiben, die den Anschein eines Kredits erwecken.1

In Übereinstimmung mit diesem Ansatz erklärt ein Bericht der türkischen Wettbewerbsbehörde zu Fintech in Zahlungsdiensten das Open-Banking-Modell als die Notwendigkeit von Regulierungen, die außergewöhnliche Handlungen von vornherein verhindern. Der Bericht unternahm einen Schritt, um das Teilen durch Dritte zu unterstützen. Darüber hinaus regelt die Verordnung zum Austausch vertraulicher Informationen, die die Weitergabe und Weitergabe von Bank- und Kundengeheimnissen regelt, Ausnahmen von Geheimhaltungspflichten und -grundsätzen in Bezug auf den Austausch vertraulicher Informationen.1

Kreditvergabe in der Türkei

Fintech in der Türkei

Fintech in anderen Ländern

Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/turkey