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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Crowdfunding in Belgien

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Belgien hat auch Gesetze verabschiedet, die auf alternative Finanzierungsplattformen abzielen, was für Crowdfunding-Plattformen von besonderer Bedeutung ist. Am 10. November 2021 trat die erste Verordnung zu Crowdfunding-Dienstleistungen auf europäischer Ebene in Kraft.1

Privatpersonen, die in die Aktien eines jungen Unternehmens investieren möchten, können 25 %, 30 % oder 45 % der investierten Beträge durch Steuerermäßigung zurückerhalten. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Bemühungen der Unternehmen zu unterstützen, Kapital von einzelnen Investoren zu beschaffen. Dieses Regime unterliegt einer Reihe von Bedingungen, die sowohl von Investoren als auch von Zielunternehmen erfüllt werden müssen. Je nachdem, ob das Unternehmen seit 0 bis 4 Jahren (Startup) oder 5 bis 10 Jahren (Skalierung) besteht, unterscheiden sich die geltenden Laufzeiten.1

Ein einzelner Anleger kann nicht mehr als 100.000 Euro pro Jahr investieren. Unter diesem Regime können Startups nicht mehr als 250.000 € sammeln. Die Skalierung ist auf 500.000 € begrenzt (zusammen mit Investitionen, die früher als Start-up erhalten wurden). Die Investitionsgrenzen auf der Einführungs- und Skalierungsebene wurden für Investitionen, die ab dem 1. Januar 2021 getätigt werden, auf 500.000 € bzw. 1 Million € erhöht. Investitionen können direkt oder indirekt über eine Crowdfunding-Plattform oder einen öffentlichen Start getätigt werden. Fonds.1

Privatpersonen, die per Crowdfunding in junge Kleinunternehmen investieren möchten, können die Quellensteuerbefreiung auf Zinserträge der ersten Kategorie in Höhe von 15.630 Euro in Anspruch nehmen. Dieses Regime unterliegt einer Reihe von Bedingungen, die von Investoren, Zielunternehmen und Crowdfunding-Plattformen erfüllt werden müssen.1

Vermögensverwaltungsgesellschaften unterliegen einer von der FSMA ausgestellten Lizenz nach belgischem Recht zur Umsetzung von MiFID II. Um eine Konzession zu erhalten, muss eine Vermögensverwaltungsgesellschaft eine Reihe von Anforderungen hinsichtlich Rechtsform, Kapital, angemessener Aktionärsstruktur sowie professioneller und ordnungsgemäßer Geschäftsführung erfüllen. Derzeit gibt es in Belgien keine spezifische Regelung für automatisierte digitale Konsultationen.1

Auf dem belgischen Markt gibt es verschiedene Arten von Crowdfunding-Plattformen:

  • Plattformen, über die die Öffentlichkeit für ein Projekt oder Unternehmen spendet
  • Plattformen, über die die Öffentlichkeit Geld beisteuert, um eine nicht finanzielle Entschädigung zu erhalten (belohntes Crowdfunding)
  • Plattformen, über die die Öffentlichkeit über einen Kredit in ein Projekt oder Unternehmen investiert (kreditbasiertes Crowdfunding, auch Crowdlending genannt)
  • Plattformen, über die die Öffentlichkeit in ein Projekt oder Unternehmen durch eine Kapitaleinlage gegen eine Gewinnbeteiligung investiert (aktienbasiertes Crowdfunding) 1

Crowdfunding und aktienbasiertes Crowdfunding werden in Belgien durch das belgische Gesetz vom 18. Dezember 2016 geregelt, das Crowdfunding anerkennt und definiert und verschiedene Finanzbestimmungen enthält (Crowdfunding-Gesetz).1

Das Crowdfunding-Gesetz legt Zulassungs- und Betriebsanforderungen für alternative Finanzierungsplattformen sowie Geschäftsregeln fest, die für Anbieter alternativer Finanzierungsdienste gelten. Eine alternative Finanzierungsdienstleistung, die von der FSMA als „Finanzform des Crowdfunding“ bezeichnet wird, wird in Abschnitt 4(1) des Crowdfunding-Gesetzes wie folgt definiert: „Eine Dienstleistung, die aus der Kommerzialisierung von Anlageinstrumenten über eine Website oder eine andere elektronische Plattform besteht Mittel, die von emittierenden Unternehmern, Seed-Fonds oder Finanzierungsvereinbarungen im Rahmen eines öffentlichen oder sonstigen Angebots ausgegeben werden, ohne eine Anlagedienstleistung in Bezug auf diese Anlagevehikel zu erbringen, mit Ausnahme, soweit zutreffend, für die folgenden Dienstleistungen: (i) Erbringung von Anlageberatung und (ii ) Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen.“1

Jede natürliche oder juristische Person, die auf belgischem Hoheitsgebiet beruflich alternative Finanzierungsdienstleistungen anbietet, gilt gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Crowdfunding-Gesetzes als alternative Finanzierungsplattform (es sei denn, die natürliche oder juristische Person ist eine regulierte Einrichtung).1

In Bezug auf die Peer-to-Peer-Kreditvergabe erlaubt der belgische Rechtsrahmen derzeit nicht ausdrücklich die direkte Kreditvergabe an Verbraucher (weil Einzelpersonen nicht öffentlich nach einem Kredit fragen dürfen).1

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Kristina Berkes

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Silvia Calls

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/belgium
Ein Vorschlag für Start-ups im Bereich Finanztechnologie.

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