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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Virtuelle Währungen in Belgien

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Das Virtual Currency Exchange Services Act verbietet es Anbietern von virtuellen Währungsumtausch- und Depot-Wallets aus Drittländern, die nicht bei der FSMA registriert sind, ihre Dienste in Belgien anzubieten. Die FSMA hat ein Urteil, eine Erklärung und mehrere Pressemitteilungen und Warnungen zu Kryptowährungen oder verwandten Phänomenen herausgegeben. Die BNB hat ein Rundschreiben herausgegeben. Diese Texte, wie unten diskutiert, sind die einzigen Formen von regulatorischen Leitlinien in Belgien, die sich speziell mit Token und Kryptowährungen befassen.1

Bei einer Sitzung am 18. Juni 2021 billigte der Ministerrat einen vorläufigen Entwurf eines königlichen Dekrets über den Status und die Überwachung von Anbietern von Umtauschdiensten zwischen virtuellen und Fiat-Währungen und Anbietern von Depot-Wallets. Der Entwurf des königlichen Dekrets zielt darauf ab, die Regeln und Bedingungen für die Registrierung von in Belgien ansässigen Dienstleistern für virtuelle Währungen bei der FSMA sowie die Bedingungen für die Durchführung und Überwachung dieser Aktivitäten festzulegen. Hinsichtlich der Eintragungsvoraussetzungen stellt dieses Vorhaben Anforderungen an Erfahrung und berufliche Zuverlässigkeit, das Fehlen von Berufsverboten sowie eine Gesellschafterbasis, die eine solide und umsichtige Führung des Unternehmens gewährleistet. Darüber hinaus müssen Dienstleister für virtuelle Währungen jederzeit die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes einhalten. Der Entwurf des königlichen Dekrets wurde dem Staatsrat zur Prüfung vorgelegt, aber noch nicht veröffentlicht.2

Am 21. Februar 2022 trat das Gesetz zur Änderung des AML-Gesetzes in Kraft, das Bestimmungen über den Status und die Aufsicht von Anbietern von Umtauschdiensten zwischen virtuellen und Fiat-Währungen und Anbietern von Depotgeldbörsen einführt (Gesetz über virtuelle Währungsumtauschdienste).3

Das Virtual Currency Exchange Services Act enthält ein Verbot von Anbietern von virtuellen Geldwechseln und verwahrten Geldbörsen aus Drittstaaten (d. h. ein Jahr) oder eine Geldstrafe (zwischen 400 und 80.000 Euro) oder beides. Das Gesetz stellt auch alle Geldautomaten in Belgien, die den Umtausch von virtueller Währung in Fiat-Währung ermöglichen, unter die Aufsicht der FSMA. Die parlamentarischen Arbeiten definieren nicht, was es für einen Dienstleister aus einem Drittland bedeutet, seine Dienste in Belgien anzubieten. Im Allgemeinen erlauben die belgischen Behörden „passive Dienstleistungen“ in anderen Finanzdienstleistungsangelegenheiten, was bedeutet, dass ein Unternehmen nicht davon ausgeht, dass es seine Dienstleistungen anbietet, solange es keine aktiven Bestellungen von Kunden in Belgien durch Fernabsatz und Marketing oder Werbemethoden gibt .in Belgien. Passiver Service ist in der Regel auch für Bestandskunden erlaubt. Die Position der belgischen Regulierungsbehörde in Bezug auf den Austausch von Kryptowährungen und Depot-Wallets wurde nicht überprüft. Die parlamentarischen Diskussionen zeigten auch, dass die extraterritoriale Anwendung dieser Sanktionen in der Praxis sehr schwierig wäre, da die Einbeziehung strafrechtlicher Sanktionen in das belgische Recht außerhalb der belgischen Gerichtsbarkeit keine Bedeutung hat, es sei denn, das Drittland kooperiert aktiv bei der Strafverfolgung. Eine ähnliche gesetzliche Regelung ist auch in den Niederlanden in Kraft, wurde aber ebenfalls noch nicht in die Praxis umgesetzt.3

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Anmerkungen
  1. http://www.fsma.be/en/warnings/companies-operating-unlawfully-in-belgium
  2. https://news.belgium.be/nl/controle-van-aanbieders-van-diensten-met-betrekking-tot-de-virtuele-valuta-door-de-fsma
  3. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/belgium