Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Fintech-Unternehmen mit Sitz in der EU oder die Waren oder Dienstleistungen für Personen (betroffene Personen) in der EU anbieten oder deren Verhalten überwachen, müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Grundsätze und Verpflichtungen der DSGVO und des belgischen Gesetzes vom 30. Juli 2018 einhalten. Wenn es sich bei den Kundendaten um Informationen handelt, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare betroffene Person beziehen, werden die Daten als personenbezogene Daten eingestuft.1
Profiling bezeichnet die Erstellung und Nutzung von Profilen betroffener Personen auf Basis gemeinsamer Merkmale (z. B. Präferenzen, Finanzstatus). Je nach Zweck des Profilings wird es unterschiedlich behandelt. Beispielsweise wird die Verwendung von Profilen zur Erstellung von Empfehlungen und zur Personalisierung des Kundenerlebnisses nicht auf die gleiche Weise behandelt wie die Verwendung von Profilen zur automatischen Ablehnung von Kreditanträgen oder anderweitig die Rechte der betroffenen Person erheblich beeinträchtigen.1
Mit anderen Worten, im ersten Szenario gelten die allgemeinen Regeln der DSGVO für eine einfache Berechnung oder Bewertung, während in Belgien (wie auch anderswo) spezifische Anforderungen für die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gelten können. , abhängig von anderen Umständen der Verarbeitung (z. B. Anreicherung von Daten aus anderen Quellen, Umfang der Verarbeitung). Für das zweite Szenario ist die DSFA in jedem Fall gemäß der DSGVO erforderlich, und es gelten spezifische Anforderungen in Bezug auf die zulässigen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten, die berücksichtigt werden können, und die Rechte der betroffenen Person.1
In jedem Szenario ist eine Risikobewertung erforderlich, um festzustellen, ob der Projektleiter konsultiert werden muss.1
Die am 15. Dezember 2020 veröffentlichte Richtlinie 06/2020 des Europäischen Datenschutzrates zur Wechselwirkung zwischen der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie und der DSGVO hat das Ziel, das Verhältnis zwischen PSD II und der DSGVO zu klären.1
Ausländische Fintech-Plattformen auf dem belgischen Markt
Rechtliche Unterstützung für FinTech- und Blockchain-Projekte
Umfassende juristische Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kryptowährungsrecht, Investitionstätigkeiten
Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen