Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Dänemark hat keine spezifischen Regeln in Bezug auf selbstausführende Verträge oder vollautomatisierte Anlageprozesse eingeführt, aber die Rechtsprechung zu diesem Thema ist zahlreich, da das Konzept eines „maschineninduzierten Willens“ nicht akzeptiert wird, es sei denn, es kann auf die Ausübung des Wille eines Individuums. . Der Begriff des Selbstbewusstseins wird vom Vertragsrecht grundsätzlich nicht akzeptiert, es sei denn, er kann z. B. auf die Durchführung und Haftung einer juristischen Person bezogen werden.1
Kundenidentifikation in Dänemark
Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen
Umfassende juristische Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kryptowährungsrecht, Investitionstätigkeiten
Rechtliche Unterstützung für FinTech- und Blockchain-Projekte