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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Fintech in Dänemark

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Während der dänische Fintech-Markt wächst, schafft er neue Geschäftsmöglichkeiten durch etablierte Verbindungen zwischen Start-ups, Unternehmen, Investoren und Hochschulen sowie durch die Verknüpfung des skandinavischen und globalen Fintech-Ökosystems.1

Um sicherzustellen, dass sich Dänemark zu einem führenden Fintech-Hub entwickelt, setzt sich die dänische Regierung weiterhin dafür ein, die Bedingungen für die Gründung und Expansion von Fintech-Unternehmern zu verbessern.2

Neben der Einrichtung einer eigenen Fintech-Einheit hat die dänische Finanzaufsichtsbehörde (DFSA) beschlossen, eine Abteilung für Fintech, Zahlungsdienste und Governance sowie eine Arbeitsgruppe zu Regulierungsinitiativen im Zusammenhang mit Blockchain und dezentralisiertem Finanzwesen einzurichten. Die DFSA hat die folgenden Initiativen entwickelt, um Dänemark als Fintech-freundliche Rechtsordnung zu präsentieren: das Fintech-Forum, das Fintech-Labor (Regulatory Sandbox), den Fintech-FAQ-Bereich auf seiner Website und Unterstützungsdienste.3

In Bezug auf die Besteuerung gibt es keine besonderen Ausnahmen für Fintech-Unternehmen, was in Dänemark üblich ist, da Steueranreize selten für einzelne Unternehmen oder Sektoren gewährt werden. In Bezug auf digitale Vermögenswerte hat sich jedoch eine ständige Entwicklung vollzogen, da die Steuerbehörden auf eine etwas unvorhersehbare Weise über die konkrete Besteuerung dieser Vermögenswerte zu entscheiden scheinen.4

Das dänische Recht sieht per se keine spezifischen Fintech-Lizenzen vor. In der Regel gilt das traditionelle Finanzregime für jede „Finanztätigkeit“, die mit Hilfe von Technologie ausgeführt wird. Daher hängen die Zulassungs- und Vermarktungsanforderungen für ein Fintech-Unternehmen von der spezifischen Art der beabsichtigten Aktivität ab und basieren als solche überwiegend auf harmonisierten EU-Rechtsvorschriften.4

Die wichtigsten dänischen Gesetze, die derzeit für Fintech gelten, sind:

  1. Zahlungsverkehrsgesetz vom 7. Dezember 2021 in der jeweils gültigen Fassung
  2. Geldwäschegesetz vom 19. Mai 2021 in der jeweils gültigen Fassung
  3. Finanzgeschäftsgesetz vom 15. Dezember 2021 in der jeweils gültigen Fassung
  4. Kapitalmarktgesetz vom 1. November 2021 in der jeweils gültigen Fassung
  5. Datenschutzgesetz vom 23. Mai 2018 in der jeweils gültigen Fassung
  6. Marketinggesetz vom 3. Mai 2017 in der jeweils gültigen Fassung
  7. Verbrauchervertragsgesetz vom 17. Dezember 2013 in der jeweils gültigen Fassung
  8. Verbraucherkreditgesetz vom 24. April 2019 in der jeweils gültigen Fassung
  9. Verordnung (EU) 2020/1503 über europäische Anbieter von Crowdfunding-Dienstleistungen für Unternehmen 4

Die Vermarktung von MiFID-Diensten, Zahlungsdiensten oder AIF-Verwaltungsdiensten beinhaltet die Verpflichtung, bestimmte Anforderungen auf der Grundlage der harmonisierten EU-Rechtsvorschriften einzuhalten. Neben diesen Anforderungen sind auch die allgemeinen Marketingregeln des Marketinggesetzes zu beachten. Wenn ein Fintech-Unternehmen Dienstleistungen oder Produkte anbietet, die nicht durch das Finanzregime reguliert werden, wie z. B. Krypto-Assets, unterliegt die Vermarktung dieser Dienstleistungen nur den allgemeinen Regeln des Marketinggesetzes.4

  1. Identifizierung: Sichere Identifizierung von Benutzern, die sich auf der Website registrieren
  2. Verifizierung: Wenn sich ein Benutzer mit NemID (MitID) authentifiziert, ist das Unternehmen sicher, dass der Benutzer der ist, für den er sich ausgibt
  3. Signieren: die Fähigkeit, digitale Signaturen für die Vereinbarung anzubieten. NemID (MitID) ist eine rechtsgültige digitale Signatur 4

Dänemark gilt als führend im Fintech-Bereich und war in der Vergangenheit beispielsweise ein Pionier bei der Schaffung von digitalen Identifikatoren (NemID (MitID)), Zahlungskarten (Dankort), mobilen Zahlungsanwendungen (MobilePay), öffentlichen Registern für digitale Rechte und Notaren. digitale Impfpässe und Führerscheine Rechte. Die Entwicklung beschleunigt sich dank der aktiven Initiativen sowohl der Behörden als auch des Privatsektors.4

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Viacheslav Losev

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Rechtliche Unterstützung für FinTech- und Blockchain-Projekte

Silvia Calls

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Kristina Berkes

Kristina Berkes

Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen

Anmerkungen
  1. https://cphfintechweek.com/
  2. http://www.finanstilsynet.dk/Tilsyn/Information-om-udvalgte-tilsynsomraader/Fintech/Formaal
  3. http://www.finanstilsynet.dk/tilsyn/information-om-udvalgte-tilsynsomraader/fintech/fintech-forum
  4. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/denmark
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