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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Kundenidentifikation in Dänemark

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Die erste digitale ID-Signatur in Dänemark wurde 2003 ausgestellt und ist heute als „NemID“ bekannt. NemID wird vom dänischen Staat an Bürger und juristische Personen vergeben und besteht aus einer Benutzer-ID, einem Passwort und einer Schlüsselkarte mit Einmalcodes. Wenn sich eine Person anmeldet, muss sie zuerst die Benutzer-ID und das Passwort eingeben und dann den Code von der Schlüsselkarte. NemID ist Eigentum und wird betrieben von einem privaten Unternehmen, Nets DanID A/S (Nets). Die ID-Signaturtechnologie wird auch in Norwegen und Schweden verwendet. Im Laufe des Jahres 2022 wird NemID durch die neu entwickelte und vollständig digitale MitID-Lösung ersetzt. MitID wird für die gleichen Aufgaben wie NemID verwendet, jedoch ohne die physische Schlüsselkarte, die eingestellt wurde, weil sie sich als zu einfach zu kopieren und zu missbrauchen erwiesen hat.1

NemID (MitID) ermöglicht die Identifizierung von Bürgern und juristischen Personen bei der Bearbeitung von Dokumenten und der Kommunikation mit Behörden; beispielsweise in Situationen ohne Face-to-Face-Kommunikation (d. h. online). Traditionell würde eine Person auf einem Stück Papier unterschreiben, um zu garantieren, dass sie oder er der ist, für den sie sich ausgibt. Da sich Geschäftsbeziehungen und -modelle jedoch von papierbasierten zu digitaler Kommunikation verlagern, wird das Tool zum Signieren elektronischer Dokumente im Internet unverzichtbar. NemID (MitID) ist ein wichtiges Instrument, das von Unternehmen in Dänemark zu diesem Zweck weit verbreitet ist. Darüber hinaus ist NemID (MitID) eine in Dänemark übliche digitale Signatur, was bedeutet, dass überall das gleiche Login verwendet wird. So hat die DFSA angekündigt, dass Signaturanforderungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Dokumenten und Vorstandsbeschlüssen mit digitalen Signaturlösungen erfüllt werden können.2

NemID (MitID) kann auch als sicheres Login für eine Vielzahl von Online-Plattformen verwendet werden, darunter: Zugriff auf Online-Banking, Wertpapierhandelseinrichtungen und Regierungsinformationen; Kommunikation mit Unternehmen; Operationen mit Kryptowährung durchführen; und Zugriff auf persönliche Dateien und Informationen der dänischen Steuerbehörde. Unternehmen können mit einem Makler einen Vertrag zur Unterstützung von MitID abschließen.3

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Kristina Berkes

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Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen

Denis Polyakov

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Umfassende juristische Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kryptowährungsrecht, Investitionstätigkeiten

Viacheslav Losev

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Rechtliche Unterstützung für FinTech- und Blockchain-Projekte

Anmerkungen
  1. http://www.nemid.nu/dk-da/om-nemid/historien_om_nemid/
  2. http://www.finanstilsynet.dk/Tilsyn/
  3. http://www.nets.eu/solutions/digitisation-services/identification/Pages/MitID.aspx