Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Unternehmen, die Kreditauskunftsdienste anbieten, müssen von der DFSA gemäß Abschnitt 60 des Payments Act lizenziert werden. Das Antragsverfahren ähnelt in gewisser Weise dem Zulassungsverfahren für Zahlungsdienstleister, ist jedoch weniger anspruchsvoll. Nach der Lizenzierung werden Unternehmen, die Kreditauskunftsdienste anbieten, als Unternehmen behandelt, die Zahlungsdienste anbieten. Diese Unternehmen müssen die Vorschriften des Zahlungsverkehrsgesetzes einhalten; jedoch gelten hierfür bestimmte Ausnahmen. Darüber hinaus müssen sie eine Betriebsversicherung abschließen, die die Haftung des Unternehmens im Falle einer unbefugten Nutzung von Diensten oder eines betrügerischen Zugriffs abdeckt.1
Wenn der Dienstleister tatsächlich Kredite auf eigene Kosten vergibt (nach Syndizierung öffentlicher Einlagen an Kreditgeber), muss er eine Lizenz als Kreditinstitut beantragen.1
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