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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Kundenidentifikation in Mexiko

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Während es in Mexiko keine allgemein anerkannte digitale Identität gibt, erkennt die aktuelle Gesetzgebung eine „erweiterte elektronische Signatur“ an, die als partielles digitales Identitätsschema betrachtet werden kann. Der Begriff „elektronische Signatur“ wird im Handelsgesetzbuch definiert als Daten in elektronischer Form, die einer Datennachricht beigefügt oder logisch mit ihr verknüpft sind und dazu verwendet werden können, die Person zu identifizieren, die die Datennachricht unterzeichnet hat, und um die Zustimmung der Person anzuzeigen, die die Datennachricht unterzeichnet hat die darin enthaltenen Angaben unterschrieben. Elektronische Signaturen haben die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift und Beweiskraft.1

Ungeachtet dessen unterscheidet das Handelsgesetzbuch zwischen einer elektronischen Signatur und einer erweiterten elektronischen Signatur. Als elektronische Signaturen gelten beispielsweise Benutzer-IDs und Passwörter oder digitale Signaturen, nicht aber erweiterte elektronische Signaturen.1

Das Handelsgesetzbuch sieht eine elektronische Signatur als fortgeschrittene elektronische Signatur an, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllt, die derzeit in Mexiko nur erfüllt werden, wenn die Signatur von einem zertifizierten Dienstanbieter (PSC) ausgestellt wird. Zu PSCs gehören private Unternehmen, öffentliche Notare, öffentliche Makler und einige Regierungsbehörden, die vom Wirtschaftsministerium ordnungsgemäß autorisiert sind, als PSCs zu fungieren (z. B. der Tax Administration Service (TAS)).1

Die gebräuchlichste erweiterte elektronische Signatur ist e.firma, die ursprünglich von SAT für Steuerangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten mit den Behörden entwickelt wurde, aber Ende 2016 wurde das mexikanische Bundessteuergesetz geändert, um die persönliche Nutzung von efirma durch Einzelpersonen zum Unterzeichnen elektronischer Verträge zu ermöglichen. Theoretisch können PSCs erweiterte elektronische Signaturen entwickeln, die für jeden ausgestellt werden können (auch für diejenigen, die keine Bürger oder Einwohner Mexikos sind).1

Fortgeschrittene elektronische Signaturen sind im Allgemeinen für kommerzielle Transaktionen akzeptabel. Ausgenommen sind Geschäfte, die gesetzlich einer besonderen Form bedürfen.1

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/mexico