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In Bezug auf den Datenschutz regelt das geltende Recht den Schutz personenbezogener Daten von Kunden (als betroffene Personen) und die Verarbeitung ihrer Informationen für jeden Zweck, einschließlich Marketing, ITF (als Verantwortliche).1
Die wichtigsten Regeln sind:
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ITFs müssen Kunden über den Zweck der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich Marketingzwecken, informieren, indem sie ihnen eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen, die den spezifischen Anforderungen des mexikanischen Datenschutzgesetzes entsprechen muss; mit bestimmten Ausnahmen muss die ITF die Zustimmung der Kunden zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzerklärung einholen;
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Wenn die ITF die personenbezogenen Daten eines Kunden für Marketingzwecke verwendet, muss die ITF einen Mechanismus einrichten, der es dem Kunden ermöglicht, die Verwendung seiner Daten für diesen Zweck abzulehnen, was in einer Datenschutzerklärung beschrieben werden muss und ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Datenschutzerklärung durch die ITF für Kunden verfügbar;
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Die ITF darf personenbezogene Daten von Kunden ausschließlich im Rahmen einer Vertraulichkeitserklärung verarbeiten; und auch
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Wenn ITFs personenbezogene Daten an Dritte (Auftragsverarbeiter oder Verantwortliche) „übermitteln“, müssen sie die spezifischen Anforderungen der mexikanischen Datenschutzbestimmungen erfüllen.
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Wenn ein digitales Profiling durchgeführt werden soll, muss es als einer der genannten Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden. Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss die betroffenen Personen auch durch eine Datenschutzerklärung oder auf andere geeignete Weise informieren, wenn diese Profilerstellung durch einen nichtmenschlichen Algorithmus erfolgt.1
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Anmerkungen
- https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/mexico