Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Zahlungsinstitute oder E-Geld-Institute mit Sitz im Ausland können ihre Dienste in Portugal vorbehaltlich einer vorherigen Genehmigung und Registrierung bei der IB erbringen. Die anwendbaren Anforderungen und Verfahren können je nach Herkunftsstaat variieren, da Unternehmen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten ihre Dienstleistungen in Portugal über eine in Portugal registrierte Tochtergesellschaft, über in Portugal ansässige Bevollmächtigte oder im Rahmen einer Lizenz erbringen können, die ihnen das Recht dazu gibt Dienstleistungen zu erbringen.1
Befindet sich die antragstellende juristische Person in einem Drittstaat, muss sie auf portugiesischem Hoheitsgebiet eine Zweigniederlassung oder alternativ eine untergeordnete juristische Person gründen (nach einem entsprechenden, wenn auch komplizierteren Verfahren).1
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Rechtliche Unterstützung für FinTech- und Blockchain-Projekte
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