Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Die Blockchain- oder Distributed-Ledger-Technologie unterliegt in Portugal als Technologie keiner spezifischen Regulierung. Tatsächlich konzentrierte sich die durch Blockchain eingeführte Regulierung hauptsächlich auf den Banken- und Finanzsektor, einschließlich Kryptowährungen und ICOs, insbesondere was den Anlegerschutz und die Betrugsprävention betrifft. Derzeit gibt es keine Regelung zur Tokenisierung von Vermögenswerten im Allgemeinen (und Wertpapieren im Besonderen wie Anleihen oder Aktien), obwohl nichts im Gesetz dies generell zu verbieten scheint. Daher sehen wir grundsätzlich keine Hindernisse für die Tokenisierung von Vermögenswerten oder Krediten, sofern die an einer bestimmten Transaktion beteiligten Parteien der Entmaterialisierung des Vertrags oder des Titels und der zugrunde liegenden Vermögenswerte (und der entsprechenden Repräsentation von Vermögenswerten durch Token) zustimmen. . Sie würde jedoch grundsätzlich nicht für Vermögenswerte gelten, die einer besonderen Registrierung oder Beglaubigung unterliegen (z. B. Immobilien), da dies zusätzlich eine formelle rechtliche Anerkennung durch staatliche oder Registrierungsbehörden erfordern würde.1
In Portugal ist der Ansatz in diesem Sektor jedoch, Kryptowährungen generell von der Qualifizierung als Zahlungsmittel oder „gesetzliches Zahlungsmittel“ auszuschließen und keine spezifischen Vorschriften für sie zu erlassen. Bereits 2013 gab die BoP eine Klarstellung heraus, wonach sie der Ansicht ist, dass Bitcoin nicht als sichere Währung angesehen werden kann, da seine Ausgabe von nicht regulierten und unkontrollierten Unternehmen erfolgt. Darüber hinaus stellte das BOP dies klar und stellte fest, dass die Nutzer das gesamte Risiko tragen, da es keinen Fonds oder Sicherungssystem gibt, das die Gelder von Sparern oder Anlegern garantiert. Dieser Ansatz steht in engem Zusammenhang mit der Position der European Banking Authority (EBA). Trotz des Mangels an Regulierung und Aufsicht hat das BOP darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Kryptowährungen keine verbotene oder illegale Handlung ist. Folglich konzentriert sich diese Organisation noch mehr auf einen präventiven und aufklärerischen Ansatz, indem sie vor den mit Kryptowährungen verbundenen Risiken warnt.1
Sowohl BoP als auch CMVM teilen dieses Verständnis und verfolgen, wie die meisten europäischen Regulierungsbehörden, einen abwartenden Ansatz bei der Regulierung auf europäischer Ebene, der in einem Regulierungsvorschlag gipfelt, der im digitalen Finanzpaket enthalten ist (insbesondere der Vorschlag für ein Crypto Asset Markets Regulation (MiCA) ), die einen breiteren und harmonisierteren europäischen Rahmen bieten wird, der sowohl für Krypto-Assets als auch für die Blockchain-Technologie gilt.1
Bis diese Regeln wirksam angenommen und durchgesetzt werden, sollte für jene Vermögenswerte, die als Wertpapiere gelten, wie z Europäische Wertpapiere und die Empfehlung der Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 9. Januar 2019, während Krypto-Vermögenswerte, die als übertragbare Wertpapiere (oder andere Arten von Finanzinstrumenten gemäß den Kriterien der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) II) qualifiziert werden sollten in dieser Hinsicht breiteren EU-Finanzvorschriften unterliegen (einschließlich MiFID II und der Prospekt- und der Marktmissbrauchsrichtlinie). Während die Definition dessen, was als „Wertpapier“ zu qualifizieren ist, weitgehend an nationale Vorschriften zur Umsetzung des EU-Rechts gebunden war, erwarten wir, dass die CMVM den gleichen Ansatz wie die ESMA verfolgt und über die Anwendbarkeit des für Wertpapiere geltenden Rechtsrahmens entscheidet (einschließlich öffentlicher Angebote, in im Fall von ICOs) von Fall zu Fall. Ein Beispiel für diesen Ansatz war 2018 im Zusammenhang mit dem Bityond ICO zu sehen, als CMVM nach Prüfung der technischen Dokumentation, der Token-Konfiguration und der damit verbundenen Rechte und Pflichten beschloss, das öffentliche Angebotsregime (und den rechtlichen Rahmen für Wertpapiere im Allgemeinen) nicht anzuwenden es, das keine Angaben hatte, ähnlich wie übertragbare Wertpapiere.1
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