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Portugiesische Staatsbürger müssen über eine Staatsbürgerschaftskarte verfügen, die ihre jeweiligen Identifikationsdaten enthält, darunter die Personenidentifikationsnummer, die Steuernummer, die Benutzernummer des Gesundheitssystems und die Sozialversicherungsnummer (Gesetz Nr. 7/2007 zur Änderung der Erstellung einer Staatsbürgerschaftskarte). Die Staatsbürgerschaftskarte bestätigt die Identität ihres Besitzers gegenüber allen öffentlichen oder privaten Stellen und Organisationen durch zwei Mechanismen:
Die Staatsbürgerschaftskarte ermöglicht es ihrem Inhaber auch, die Urheberschaft elektronischer Dokumente durch eine elektronische Signatur eindeutig zu bestätigen. Die Karte enthält einen Chip, auf dem zusätzliche Informationen wie Adresse und Fingerabdrücke verfügbar sind – in diesem Chip sind Zertifikate zur sicheren Authentifizierung und zur qualifizierten elektronischen Signatur vorhanden. Daher verfügt der Inhaber der portugiesischen Staatsbürgerschaftskarte über zwei digitale Zertifikate, eines für die Authentifizierung und das andere für die elektronische Signatur.1
Das Gesetz Nr. 7/2007 verweist ausdrücklich auf die Verordnung (EU) 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS-Verordnung) und weist darauf hin, dass die darin festgelegten Bestimmungen für Zertifikate gelten. In Bezug auf elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, einschließlich elektronischer Signaturen, elektronischer Siegel und Zeitstempel, stellt das Gesetzesdekret Nr. 12/2021 jedoch eine Gesetzgebung dar, die die portugiesischen Vorschriften für die elektronische Identifizierung vereinheitlicht, einschließlich des Beweiswerts elektronischer Signaturen. Es gibt einen Vorschlag zur Änderung der eIDAS-Verordnung, wonach EU-Mitgliedstaaten EU-Wallets für digitale Identitäten kostenlos zur Verfügung stellen sollen, die beispielsweise als elektronischer Personalausweis, elektronischer Reisepass oder Ausweis für Online-Dienste oder zum Signieren verwendet werden können digitale Vereinbarungen.1
Darüber hinaus wurde durch das Gesetz Nr. 37/2014 in der geänderten Fassung ein „digitaler mobiler Schlüssel“ geschaffen, der ein zusätzliches und freiwilliges Mittel darstellt, um: (1) elektronische Systeme und Internetseiten zu authentifizieren; und (2) Bereitstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß den in der eIDAS-Verordnung festgelegten Bedingungen. Alle Bürgerinnen und Bürger können verlangen, dass ihre Personenstandsnummer mit einer Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse verknüpft wird. Ausländische Staatsbürger, die keine Personenstandsnummer haben, können diesen Verein ebenfalls beantragen, was über ihre Passnummer, ihre Steueridentifikationsnummer für Aufenthaltstitel (oder andere in der Art der Einreise, des Aufenthalts, der Ausreise und der Ausweisung von Ausländern genannte Dokumente) erfolgt nationalen Hoheitsgebiete) oder ihre Aufenthaltserlaubnis. Der Digital Mobile Key ist ein sicheres Authentifizierungssystem, das aus einem dauerhaften Passwort und einem Zahlencode besteht, der für jede Verwendung vergeben und vom System generiert wird. Gesetzesdekret Nr. 88/2021 vom 3. November 2021, zuletzt geändertes Gesetz Nr. 37/2014, unter Hinweis auf die zunehmende Verwendung des digitalen mobilen Schlüssels in mehreren Sektoren (einschließlich des Bankensektors) und die Notwendigkeit, Mechanismen für den Online-Zugriff weiterzuentwickeln digitale Dienste als Folge der Covid-19-Pandemie. Dieses Gesetz vereinfachte unter anderem den Authentifizierungsprozess mit einem digitalen mobilen Schlüssel durch eine mobile Anwendung und Biometrie.1
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