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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Zahlungsdienste in Portugal

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Die wichtigsten rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen von Fintech beziehen sich auf Zahlungsdienste und Aktivitäten im Zusammenhang mit E-Geld sowie auf Crowdfunding-Plattformen und Krypto-Assets. Die beiden derzeitigen Hauptkategorien von Fintech-Unternehmen sind Zahlungsdienstleister und E-Geld-Emittenten, die beide durch das Gesetzesdekret Nr. 91/2018 vom 12. November 2018 geregelt sind, das den Rechtsrahmen für Zahlungsdienste und elektronisches Geld (PSEMLF) erlässt ). , mit der die Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 (PSD II) in den portugiesischen Rechtsrahmen umgesetzt wurde. PSEMLF hat auch die notwendigen Regeln für Drittanbieter wie Payment Initiation Service Provider (PISP) und Account Information Service Provider (AISP) erstellt, um in den portugiesischen Markt einzutreten. Crowdfunding-Plattformen werden durch das Gesetz Nr. 102/2015 vom 24. August 2015 und das Gesetz Nr. 3/2018 vom 9. Februar 2018 sowie die Verordnung 1/2016 der portugiesischen Wertpapiermarktkommission (CMVM) reguliert.1

Das PSEMLF legt die anwendbaren Regeln und Anforderungen für die Registrierung und Lizenzierung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Emittenten sowie PISPs und AISPs fest, die alle der Zahlungsbilanzaufsicht unterliegen. Zu diesem Zweck müssen beim BOP spezifische verbindliche rechtliche Unterlagen eingereicht werden, einschließlich Satzungsentwürfe, Geschäftsplan, Aktienkapitalverpflichtung, Unternehmensstruktur und wirtschaftliches Eigentum, Identifizierung von Managern und zugehöriger Dokumentation sowie Corporate Governance und interne Compliance-Modelle und -Verfahren . Die derzeit geltenden gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen für Zahlungsinstitute reichen von mindestens 20.000 EUR bis 125.000 EUR (je nach Art der erbrachten Dienstleistung) und von mindestens 350.000 EUR für E-Geld-Institute. PISPs müssen über ein genehmigtes Mindestkapital von 50.000 € verfügen und AISPs müssen eine Versicherungspolice oder ein ähnliches Garantiesystem abschließen, um ihre Aktivitäten in Portugal im Falle einer Datenschutzverletzung oder eines unbefugten Zugriffs abzudecken.1

Jegliches Marketing und jede Werbung, die von diesen Unternehmen durchgeführt wird, muss den allgemeinen Regeln entsprechen, die für Marketing und Werbung von Banken und anderen Finanzinstituten gelten. Dies bedeutet neben anderen Anforderungen, dass alle Marketing- und Werbeprodukte und -materialien das Angebot oder die Werbeeinheit eindeutig identifizieren und sicherstellen müssen, dass die Hauptmerkmale und Bedingungen der verkauften Produkte oder Dienstleistungen für die Zielverbraucher leicht verständlich sind.1

PSEMLF bietet eine umfangreiche Liste von Produkten und Dienstleistungen, die nur von Zahlungs- oder E-Geld-Instituten, PISPs oder AISPs angeboten werden können. Dies bedeutet, dass sich die meisten Fintech-Unternehmen und die von ihnen angebotenen Dienstleistungen angesichts der Art und des Geschäftsmodells der meisten Fintech-Unternehmen und der von ihnen angebotenen Dienstleistungen in der Praxis als eine dieser juristischen Personen nach portugiesischem Recht qualifizieren müssen (da eine juristische Person mit einer E-Geld-Lizenz garantiert, dass dies der Fall ist kann alle vom PSEMLF regulierten Dienste erbringen, sofern sie bei der Registrierung bei der BoP die Erlaubnis dazu beantragt), so dass deren regulatorischer Rahmen zu beachten ist.1

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/portugal
Ein Vorschlag für Start-ups im Bereich Finanztechnologie.

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