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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Kunden-Onboarding in Portugal

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Finanzdienstleister, darunter Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, können vollständig digitalisierte Kundenregistrierungen durchführen, neuerdings auch über Videokonferenzverfahren.1

Die Zahlungsbilanzmitteilung Nr. 2/2018 ermöglicht es Finanzinstituten, Fernregistrierungsverfahren zu verwenden, die den Know Your Customer (KYC)-Anforderungen unterliegen, die im geltenden Rahmenwerk zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) festgelegt sind. Derzeit sind förderfähige Fernregistrierungsverfahren nach geltendem AML-Gesetz und Bekanntmachung Nr. 2/2018 Videokonferenzen und andere KYC-Tools sowie Registrierungsverfahren, die von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern durchgeführt werden (letztere folgen der in Verordnung (EU) 910 festgelegten Struktur / 2014).1

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Silvia Calls

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Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen

Viacheslav Losev

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Rechtliche Unterstützung für FinTech- und Blockchain-Projekte

Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/portugal
Ein Vorschlag für Start-ups im Bereich Finanztechnologie.

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