Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Finanzdienstleister, darunter Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, können vollständig digitalisierte Kundenregistrierungen durchführen, neuerdings auch über Videokonferenzverfahren.1
Die Zahlungsbilanzmitteilung Nr. 2/2018 ermöglicht es Finanzinstituten, Fernregistrierungsverfahren zu verwenden, die den Know Your Customer (KYC)-Anforderungen unterliegen, die im geltenden Rahmenwerk zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) festgelegt sind. Derzeit sind förderfähige Fernregistrierungsverfahren nach geltendem AML-Gesetz und Bekanntmachung Nr. 2/2018 Videokonferenzen und andere KYC-Tools sowie Registrierungsverfahren, die von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern durchgeführt werden (letztere folgen der in Verordnung (EU) 910 festgelegten Struktur / 2014).1
Schutz personenbezogener Daten in Portugal
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