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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Fintech in Portugal

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Im Jahr 2021 verabschiedete die portugiesische Regierung das Gesetzesdekret Nr. 67/2021 vom 30. Juli 2021, das den rechtlichen Rahmen festlegt und das Managementmodell zur Förderung der technologischen Innovation durch die Schaffung von Technologiefreizonen (ZLT) definiert. Dieses Gesetz schafft keine ZLTs per se, sondern legt die Grundbedingungen für ihre zukünftige Einrichtung durch die interessierten Parteien fest (für die jeweils ein separates Gesetz erforderlich ist). Während ZLTs effektiv und gemäß diesem Gesetz als regulatorische Sandboxen betrachtet werden, da die zuständigen Aufsichtsbehörden die in ihnen durchgeführten Studien direkt und kontinuierlich überwachen, besteht das Ziel darin, über die Schaffung unterschiedlicher „regulatorischer Sandboxen“, „Innovationsräume“, „ „Experimental Spaces“ oder „Living Labs“, die branchenspezifisch geschaffen werden und stattdessen einen branchenübergreifenden und integrierten Ansatz (d. h. einschließlich BoP und CMVM) für experimentelle Aktivitäten verwenden, was den Aufwand reduziert und eine Kultur des Experimentierens fördert.1

Darüber hinaus haben die portugiesischen Finanzaufsichtsbehörden (d. h. BOP, CMVM und die Versicherungs- und Pensionsfondsbehörde) das portugiesische FinLab-Programm (derzeit in seiner dritten Auflage) mit dem Ziel implementiert, einen leicht zugänglichen Kommunikationskanal zwischen Unternehmern zu schaffen. und aufstrebende Unternehmen einerseits und Finanzaufsichtsbehörden andererseits haben versucht, Fintech-Unternehmen und -Unternehmen bei der Bewältigung rechtlicher, regulatorischer und regulatorischer Herausforderungen zu unterstützen. Darüber hinaus haben die Aufsichtsbehörden ein zunehmendes Interesse an diesen Themen gezeigt, wie ihre Teilnahme an Fintech-bezogenen Konferenzen und die Offenlegung von Informationen, die während dieser Konferenzen veröffentlicht wurden, auf ihren Websites belegen.1

Sowohl Zahlungs- und E-Geld-Institute als auch PISPs und AISPs sowie die Leitungsgremien von Crowdfunding-Plattformen unterliegen der Lizenzierung und Registrierung bei BoP bzw. CMVM. Es wurde auch eine neue Regelung für bestimmte Unternehmen geschaffen, die mit virtuellen Vermögenswerten arbeiten, die beim BOP registriert werden müssen.1

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Kristina Berkes

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Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen

Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/portugal
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