Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
In Bezug auf die Verwendung von Dokumenten durch Finanzdienstleister ermöglicht die BACEN-Verordnung Nr. 4474/2016 den Instituten, die Verwendung physischer Kopien einzustellen, sobald sie digitalisiert und in ihren Systemen geschützt wurden.1
Die einzige Änderung in Bezug auf die digitale Registrierung betrifft die BACEN-Verordnung Nr. 4753/2019, die die Regeln für die Eröffnung und Schließung von Einlagenkonten (z. B. Giro-, Spar- oder Gehaltskonten) festlegt, das Verfahren vereinfacht und es Kunden ermöglicht, die oben genannten Dienstleistungen anzufordern alle vom Finanzinstitut bereitgestellten Servicekanäle außer einem Telefonanruf. Gemäß dieser Verordnung müssen Finanzinstitute Verfahren einführen, um die Identität des Kontoinhabers und gegebenenfalls seiner Vertreter sowie die Richtigkeit der von den Kunden bereitgestellten Informationen zu überprüfen.1
Schutz personenbezogener Daten in Brasilien
Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen