Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
BACEN stellte fest, dass Kryptowährungen keine Münzen sind und nicht mit „elektronischen Münzen“ gleichgesetzt werden können, die bereits im Gesetz als virtuelle Repräsentation von Fiat-Geld definiert sind. Im Bulletin Nr. 31.379 vom 16. November 2017 warnte die Organisation vor dem Risiko von Transaktionen mit Kryptowährungen und wies darauf hin, dass diese Transaktionen den Wechselkursregeln und Steuern auf Transaktionen in Fremdwährungen unterliegen. Die Behörde hat auch verschiedene Anwendungsfälle für die Blockchain-Technologie getestet, beispielsweise ein alternatives System für die Transaktionsabwicklung und das Identitätsmanagement.1
CVM, das den Wertpapiermarkt im Rahmen seiner Zuständigkeit reguliert, hat eine Mitteilung veröffentlicht, die seine Wahrnehmung des ICO enthält. Die Behörden erinnerten daran, dass das Gesetz eine Beschreibung des Sicherheitskonzepts und der Merkmale enthält, die jeder Vermögenswert in dieses Konzept aufnehmen kann. Wenn ein Token seinem Besitzer ein Recht einräumt, wie im Gesetz beschrieben, kann es als Wertpapier betrachtet werden, und die Kapitalmarktregeln gelten für sein Angebot, seinen Vertrieb und andere Transaktionen. Daher sind zusätzlich zu den für Wertpapiere geltenden Gesetzen die CVM-Regeln Nr. 400 (Public Offerings), Nr. 476 (Limited Effort Public Offerings) und Nr. 588 (Crowdfunding) und andere in Bezug auf Wertpapiertransaktionen zu beachten. Der ICO-Prozess, und es spielt keine Rolle, ob der Emittent brasilianisch oder ausländisch ist. Der CVM erklärte auch, dass Investmentfonds keine direkten Transaktionen mit Krypto-Assets in Brasilien durchführen können. Im September 2018 erlaubte die Aufsichtsbehörde jedoch indirekte Investitionen in Krypto-Vermögenswerte durch den Erwerb von Fonds und Derivaten unter anderen Vermögenswerten, die in Drittstaaten gehandelt werden, sofern sie in diesen Märkten als reguliert anerkannt sind.2
Intelligente Verträge in Brasilien
Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen