Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Um Wucher- und Vermittlungsleistungen erbringen zu können, muss sich ein Unternehmen als Wucherer registrieren lassen. Wie in Abschnitt IV beschrieben, ist auch für das kreditgebende Crowdfunding (Crowd-Lending oder Peer-to-Peer-Lending) eine Registrierung als Kreditgeschäft erforderlich.1
Im Gegensatz zu Banken und Geldtransferdienstleistern unterliegen Aussteller von Prepaid-Zahlungsinstrumenten, die häufig für kleine Abrechnungen verwendet werden, keinen KYC- oder Meldepflichten für verdächtige Transaktionen gemäß den japanischen AML-Gesetzen, da Cashback an Kunden im Allgemeinen nicht erlaubt ist. Es gibt auch keine Obergrenze für die Anzahl der Prepaid-Zahlungsinstrumente, die im Rahmen des PSA an jeden Benutzer ausgegeben werden können.1