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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Kreditvergabe in Japan

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Um Wucher- und Vermittlungsleistungen erbringen zu können, muss sich ein Unternehmen als Wucherer registrieren lassen. Wie in Abschnitt IV beschrieben, ist auch für das kreditgebende Crowdfunding (Crowd-Lending oder Peer-to-Peer-Lending) eine Registrierung als Kreditgeschäft erforderlich.1

Im Gegensatz zu Banken und Geldtransferdienstleistern unterliegen Aussteller von Prepaid-Zahlungsinstrumenten, die häufig für kleine Abrechnungen verwendet werden, keinen KYC- oder Meldepflichten für verdächtige Transaktionen gemäß den japanischen AML-Gesetzen, da Cashback an Kunden im Allgemeinen nicht erlaubt ist. Es gibt auch keine Obergrenze für die Anzahl der Prepaid-Zahlungsinstrumente, die im Rahmen des PSA an jeden Benutzer ausgegeben werden können.1

Zahlungsdienste in Japan

Fintech in Japan

Fintech in anderen Ländern

Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/japan