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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Zahlungsdienste in Japan

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Bis 2017, als das Bankengesetz geändert wurde, gab es in Japan keine Dienstleistungsvorschriften, nach denen Betreiber im Namen von Kunden Banken anweisen, Überweisungstransaktionen durchzuführen oder Dienstleistungen zu erbringen, um Kontoinformationen zu erhalten und ihren Kunden zur Verfügung zu stellen (bekannt als "account Anhäufung"). Mit Wirkung vom 1. Juni 2018 verlangt das Bankengesetz, dass sich elektronische Abwicklungsstellen registrieren, damit sie diese Dienstleistungen im Namen der Kunden erbringen können. Dies ist ein regulatorischer Rahmen, der geschaffen wurde, um Betreiber abzudecken, die Zahlungsauslösedienstleistern und Kontoinformationsdienstleistern gemäß der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie gleichgestellt sind.1

Eine Registrierung oder Benachrichtigung ist für Nichtbanken erforderlich, um bestimmte Arten von Zahlungsdiensten bereitzustellen, einschließlich Überweisungstransaktionen, Ausgabe von vorausbezahlten Zahlungsinstrumenten (z. B. E-Geld und Geschenkgutscheine), Kreditvermittlung (z. B. Ausgabe von Kreditkarten) und Acquirer- oder PSP-Transaktionen . Das im Mai 2021 in Kraft getretene Zahlungsdienstegesetz (Payment Services Act, PSA) in der jeweils geltenden Fassung unterteilt Geldtransferdienstleister in drei Typen: Typ I ist genehmigungspflichtig und Typ II und III sind registrierungspflichtig, was die Erbringung von Zahlungsmitteln ermöglicht Geldtransferdienste. nach Überweisungsbetrag.1

Eine Registrierung oder Benachrichtigung ist für Nichtbanken erforderlich, um bestimmte Arten von Zahlungsdiensten zu erbringen, einschließlich Geldtransfers (Geldtransfers), Ausgabe von vorausbezahlten Zahlungsinstrumenten (wie E-Geld und Geschenkgutscheine), Kreditvermittlung (wie Kreditvergabe). ) und Transaktions-Acquirer oder PSP.1

Das PSA in der Fassung vom Mai 2021 unterteilt Überweisungsdienstleister in drei Typen: Typ I ist genehmigungspflichtig und Typ II und III sind registrierungspflichtig, was die Erbringung von Geldtransferdiensten in Abhängigkeit von der Höhe der Überweisung erlaubt. Der Überweisungsdienst Typ I ermöglicht es autorisierten Anbietern, Geld von mehr als 1 Million Yen zu überweisen. Diese Art basiert auf der Notwendigkeit von Auslandsüberweisungen. Anbietern ist es im Allgemeinen nicht gestattet, Kundengelder zu halten oder Gelder ohne spezifische Anweisungen für die Überweisung von Geldern anzunehmen, um Kunden im Falle einer Insolvenz zu schützen. Der Geldtransferdienst vom Typ II behält die alte Struktur von Geldtransferdiensten bei: 1 Million Yen oder weniger dürfen mit einem einzigen Geldtransferauftrag überwiesen werden. Der Geldtransferdienst vom Typ III ermöglicht es Anbietern, Überweisungen und Kundenkonten mit einem individuellen Maximum von 50.000 Yen zu verarbeiten, während individuelle Konten zulässig sind, aber weniger Schutz für das Vermögen der Kunden bieten als andere Typen.1

In Japan müssen Kreditkartenaussteller (unabhängig davon, ob sie physische Karten ausgeben) als „One-Stop-Shopping auf Kredit“ registriert sein. Die Änderung des Ratenverkaufsgesetzes (ISA) trat im Juni 2018 in Kraft, wonach Acquirer, die Händler mit Kreditkarten kaufen und betreiben, oder bestimmte Arten von PSPs, die Verträge mit Händlern abschließen, Kreditkarten zulassen. angemeldet sein. Diese Dienste unterliegen mehreren Verpflichtungen, wie z. B. der ordnungsgemäßen Verwaltung der Kreditkartennummern der Kunden. Zahlungsdienstleister müssen sich nicht registrieren, wenn Acquirer die endgültige Entscheidung zum Abschluss von Handelsverträgen treffen, und die Aktivitäten des Zahlungsdienstleisters beschränken sich nur auf die erste Prüfungsphase für den Abschluss von Verträgen.1

Das im April 2021 in Kraft getretene novellierte VAG reagiert auf eine Vielzahl von Zahlungsdiensten und -anbietern mit der Entwicklung von Zahlungstechnologien. Beispielsweise führte es eine weniger strenge Registrierung als Kreditkartenaussteller für Dienste ein, die kleine Beträge (nur 10.000 Yen) an Postpaid-Diensten anbieten. Darüber hinaus ermöglicht das überarbeitete ISA Kreditkartenausstellern die Verwendung fortschrittlicher und vielfältiger Überprüfungsmethoden, um die Zahlungsfähigkeit eines Kunden anhand ihrer gesammelten Daten zu berechnen. Darüber hinaus erfordert das modifizierte ISA breitere Dienste wie QR-Code-Zahlungsdienstleister, um die Kreditkartennummern der Kunden ordnungsgemäß zu verwalten.1

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/japan