Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Eine Änderung des FIEA im Jahr 2014 führte zu einer gewissen Deregulierung, und es reichte aus, eine weichere Lizenz zu erhalten, wenn der Betreiber nur Crowdfunding betreibt, bei dem ein bestimmter kleiner Betrag über das Internet gesammelt wird.1
Die FIEA listet bestimmte Formen von Instrumenten als Wertpapiere auf. Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung (einschließlich Token) unter eines dieser Wertpapiere fällt, gelten die FIEA-Regeln. Zusätzlich zu dieser Liste definiert die FIEA auch umfassend eine "Collective Investment Scheme" (CIS), um verschiedene Arten von Fonds (einschließlich ausländischer Fonds) unabhängig von ihrer Rechtsform zu regulieren. CIS-Mechanismen müssen alle folgenden Elemente aufweisen:
Anlageanteile an Crowdfunding vom Anlagetyp (Crowd-Lending oder Peer-to-Peer-Lending) und Token können als Eigenkapitalinvestitionen in GUS betrachtet werden.1
Kapitalbeteiligungen an CIS müssen mit bestimmten Ausnahmen bei der FIEA registriert werden, um den Erwerb von Anteilen zu beantragen und das investierte Vermögen zu verwalten.1
Emittenten von CIS-Beteiligungen müssen grundsätzlich als Finanzinstrumente-Unternehmen des Typs II registriert sein, um den Erwerb von Beteiligungen zu beantragen.1
Um von CIS-Aktionären in einen Fonds investierte Vermögenswerte verwalten zu können, muss der Emittent grundsätzlich als Investmentmanagementgesellschaft registriert sein.1
In Japan wird Crowdfunding in „Donation“, „Purchase“, „Loan“ und „Investment“ Crowdfunding unterteilt. In Fällen wie „Spenden“-Crowdfunding (wenn Nutzer Gelder ohne Gegenleistung spenden) oder „Kauf“-Crowdfunding (wenn Nutzer Produkte oder Dienstleistungen im Austausch für ihre Gelder erhalten) ist keine Lizenz erforderlich, um als Unternehmen am Crowdfunding teilzunehmen ). ).1
Crowdfunding vom Typ Darlehen (Crowdfunding oder Peer-to-Peer-Lending) umfasst Crowdfunding-Unternehmer, die Vermittler zwischen Nutzern und Parteien sind, die Mittel suchen; diese Betreiber müssen als Kredithaie registriert sein. Unternehmer erbitten in der Regel Gelder für Kredite von der Öffentlichkeit in Form von Fondsinvestitionen und verleihen Gelder an Fondsnutzer. Um an kreditartigem Crowdfunding teilnehmen zu können, müssen sich die Betreiber in der Regel als Unternehmen für Finanzinstrumente des Typs II registrieren, um Investitionen in den Fonds zu tätigen, und sie müssen sich auch als Kreditunternehmen registrieren, um Darlehen zu gewähren.1
Crowdfunding vom Anlagetyp wird unterteilt in Investitionen in (1) höher liquide „Position 1-Wertpapiere“ wie Aktien und Aktienoptionen und (2) „Position 2-Wertpapiere“ wie Beteiligungen an Fonds.1
Nach einer Änderung durch die FIEA im Jahr 2014 wurden die Regeln gelockert, sodass Betreiber, die nur bei der Beschaffung eines bestimmten kleinen Betrags über das Internet Crowdfunding betreiben, eine entspanntere Registrierung als „kleines elektronisches öffentliches Angebotsunternehmen“ erhalten können.1
Wenn ein Fonds beabsichtigt, in Immobilien zu investieren, gelten zusätzliche Vorschriften des Real Estate Specialized Joint Venture Act, die es für Fonds erschweren, direkt in Immobilien zu investieren. Im Dezember 2017 trat ein überarbeitetes Gesetz in Kraft, mit dem die Regeln gelockert wurden, z. B. indem die Mittel zur Bereitstellung von Dokumenten für die Online-Offenlegung zugelassen wurden.1