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Die PSA reguliert Emittenten von Prepaid-Zahlungsinstrumenten, um Verbraucher zu schützen und beim Aufbau sicherer Zahlungs- und Abwicklungssysteme zu helfen. Emittenten, die Prepaid-Zahlungsinstrumente vertreiben, die zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, die von Emittenten und Drittanbietern angeboten werden („Prepaid-Zahlungsinstrumente vom Typ Drittanbieter“), müssen sich bei dem örtlichen Finanzamt registrieren lassen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Emittent befindet.1
Wenn die vorausbezahlten Zahlungsinstrumente nur verwendet werden, um den Emittenten zu bezahlen („vorausbezahlte Zahlungsinstrumente des ursprünglichen Typs“), muss der Emittent eine Mitteilung an das örtliche Finanzamt senden, wenn das ungenutzte Guthaben der vorausbezahlten Zahlungsinstrumente 10 Millionen Yen als Referenz übersteigt. Datum (sowohl 31. März als auch 30. September).1
Darüber hinaus müssen alle Emittenten von vorausbezahlten Zahlungsinstrumenten mindestens 50 Prozent des Gesamtbetrags der Emission reservieren, sobald der ungenutzte Saldo an einem Berichtstag 10 Millionen Yen übersteigt. Außer in bestimmten Fällen ist der Emittent nicht berechtigt, Instrumente zurückzunehmen oder zurückzuzahlen.1
Gemäß dem PSA müssen vorausbezahlte Zahlungsinstrumente alle der folgenden drei Elemente aufweisen: einen Wertdatensatz; Auslieferung gegen Entgelt; und als Zahlung oder Anspruch verwenden. Wenn ein Instrument bestimmte Ausschlusskriterien erfüllt, wie z. B. eine auf sechs Monate oder weniger begrenzte Nutzungsdauer, stellt es kein Prepaid-Zahlungsinstrument dar und ist von der Anwendung des PSA ausgenommen.1
Angesichts des schnellen Wachstums von Stablecoin-Transaktionen in den USA und anderen Ländern, die versuchen, ihren Wert an den Wert gesetzlicher Zahlungsmittel zu binden, zielt der Bericht darauf ab, einen neuen rechtlichen und regulatorischen Rahmen für Geldtransfers und Abwicklungsdienste zu entwickeln, der Emittenten von Vermittlern trennt. Der Bericht definiert „elektronische Zahlungsmittel“ als Mittel, die für Geldtransfers und Abrechnungen mit nicht näher bezeichneten Parteien verwendet werden können, die elektronisch registriert sind und unter Verwendung eines elektronischen Datenverarbeitungssystems übertragen werden können; dazu gehören Stablecoins. Emittenten im Bericht sind traditionelle Banken und Überweisungsdienstleister. In Bezug auf Vermittler schlägt der Bericht einen Regulierungsrahmen vor, der dem Austausch von Kryptowerten ähnelt: Sie werden aufgefordert, Informationen über die elektronischen Zahlungsinstrumente bereitzustellen, mit denen sie arbeiten, angemessen auf AML / CFT-Maßnahmen zu reagieren, ein geeignetes System für diese Maßnahmen zu entwickeln und die notwendige Maßnahmen. . Maßnahmen zum Schutz der Benutzer, wie z. B. die ordnungsgemäße Verwaltung des Benutzervermögens und die Bereitstellung von Informationen. Darüber hinaus müssen keine Intermediäre elektronische Zahlungsinstrumente verarbeiten, was zu Problemen im Hinblick auf den Benutzerschutz führen kann.1