Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Am 24. September 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Regulierungsvorschlag für Krypto-Asset-Märkte (MiCA), der Teil einer breiteren Reihe von Veröffentlichungen zu Europas digitaler Finanzstrategie ist. Die MiCA führt spezifische Offenlegungs- und Transparenzanforderungen ein, wie die Anforderung, einen Prospekt oder ein Whitepaper mit einer Reihe von Offenlegungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen herauszugeben, und die Anforderung, dass Emittenten als juristische Personen gegründet und einer wirksamen Aufsicht unterliegen müssen. Zusätzliche Verpflichtungen gelten für Emittenten von Token (oder Stablecoin) mit Asset-Pegging. Am 24. November 2021 hat der Europäische Rat seine Position zu diesem Vorschlag gebilligt und befindet sich derzeit in dreigliedrigen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament.1
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