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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Kryptowährungen in Spanien

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Im Januar 2022 hat Spanien Regeln für die Veröffentlichung von Krypto-Assets festgelegt. Diese Regeln verlangen unter anderem, dass Kryptoasset-Dienstleister und bestimmte andere Organisationen und Einzelpersonen die CNMV 10 Tage im Voraus über Kryptoasset-Werbekampagnen informieren, die sich an mehr als 100.000 Investoren richten und Haftungsausschlüsse in Bezug auf die Risiken enthalten, die die Vermögenswerte darstellen. Darüber hinaus legt diese Verordnung die Grundsätze und Regeln fest, die für Marketingmaterialien in Bezug auf Krypto-Assets gelten. Abgesehen davon regelt kein spezifischer regulatorischer Rahmen die Vermarktung von Fintech-Produkten und -Dienstleistungen (mit Ausnahme des Gesetzes 5/2015), sodass diese Unternehmen die für alle anderen Unternehmen geltenden Marketinggesetze einhalten müssen. Neben dem spanischen Verbrauchergesetz, das bestimmte Marketinggrundsätze festlegt, und dem allgemeinen Publizitätsgesetz sind weitere anwendbare Publizitätsbestimmungen in den spanischen E-Commerce- und Fernabsatzgesetzen für Finanzdienstleistungen enthalten.1

In Spanien gibt es keine spezifische Regulierung der Blockchain-Technologie, Kryptowährungen oder der Ausgabe von Token. Die europäischen und spanischen Aufsichtsbehörden bewerten diese Produkte jedoch seit mehreren Jahren und haben einige Schritte unternommen, um sie zu regulieren.1

Am 24. September 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Regulierungsvorschlag für Krypto-Asset-Märkte (MiCA), der Teil einer breiteren Reihe von Veröffentlichungen zu Europas digitaler Finanzstrategie ist. Die MiCA gilt für alle Unternehmen, die Krypto-Asset-Dienste erbringen oder Krypto-Assets in oder innerhalb Europas ausgeben. Dies gilt auch für alle Krypto-Assets, die noch nicht der EU-Regulierung unterliegen. Dazu gehören Utility-Token, Payment-Token, Stablecoins (oder Asset-Linked-Token) und der neu definierte E-Geld-Token (ein Token, der kein E-Geld im herkömmlichen Sinne ist, aber alle Kennzeichen von traditionellem E-Geld hat ). . Dies gilt nicht für Sicherheitstoken, die bereits den geltenden EU-Regelungen unterliegen. Sie gilt auch nicht für digitale Zentralbankwährungen, stellt aber erhebliche Anforderungen an aussagekräftige Stablecoins (Global Stablecoins (GSC)). Dies scheint ein weiterer regulatorischer Schritt zu sein, um sicherzustellen, dass die Zentralbanken die Kontrolle über die Geldpolitik behalten und sich vor wahrgenommenen Risiken des Generalsekretariats schützen.1

MiCA definiert einen Krypto-Asset-Emittenten als jede „Person, die Krypto-Assets an Dritte anbietet“, was eine absichtlich weit gefasste Definition ist. Alle Emittenten müssen eine Reihe allgemeiner Anforderungen erfüllen, mit strengeren Anforderungen für Emittenten von Stablecoins (oder Asset-Linked-Token) und E-Geld-Token (Zahlungs-Token).1

MiCA befindet sich jedoch noch im Vorschlagsstadium und muss das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Im Laufe des Jahres 2021 veröffentlichten mehrere europäische Organisationen wie die EZB, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte ihre Stellungnahmen zu dem Vorschlag. Am 24. November 2021 hat der Europäische Rat seinen Standpunkt zu diesem Vorschlag gebilligt. Der jüngste Entwurf hat das Inkrafttreten der MiCA auf 2024 verschoben.1

Die ESMA hat zwei Ankündigungen zum ICO veröffentlicht. Darüber hinaus warnten CNMV und BoS Firmen und Investoren vor den Regeln und Risiken, die ICOs, Kryptowährungen und Token innewohnen. Ihre letzte gemeinsame Presseerklärung zu den Risiken von Investitionen in Kryptowährungen wurde im Februar 2021 veröffentlicht. In gleicher Weise und wie oben erwähnt, regelt die CNMV die Werbung für Kryptoanlagen zu Anlagezwecken (durch Rundschreiben 1/2022).1

Die BoS hat im Einklang mit der spanischen Umsetzung der Fünften Geldwäscherichtlinie (AML) ein Register von Anbietern von virtuellem und Fiat-Währungsumtausch und Anbietern von Depot-Wallets erstellt. Diese Anbieter, die sich bis zum 29. Januar 2022 bei der BoS registrieren mussten, unterliegen nun den Anforderungen der spanischen AML-Gesetzgebung.1

Was die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen und Token in Spanien betrifft, gibt es keine klare Antwort, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die spanischen Steuerbehörden konkrete Hinweise gegeben haben.1

In Bezug auf die spanische Mehrwertsteuer hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Oktober 2015 (C-264/14) entschieden, dass Transaktionen mit nicht-traditionellen Währungen wie Kryptowährungen gemäß Artikel 135 Absatz 1 Buchstabe e) von der Mehrwertsteuer befreit sind die Richtlinie 2006/. 112/EG. Daher sollten laut Europäischem Gerichtshof Transaktionen zum Verkauf und Kauf von Kryptowährungen, die von mehrwertsteuerpflichtigen Personen getätigt werden, von der spanischen Mehrwertsteuer befreit werden. Im Gegensatz dazu sollten „Mining“-Aktivitäten zur Schaffung einer Kryptowährung nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Beide Kriterien wurden auch von den spanischen Steuerbehörden in spezifischen obligatorischen Steuervorbescheiden getrennt, die auch bestätigten, dass Wettaktivitäten der Mehrwertsteuer unterliegen, aber davon befreit sind, wenn sie von mehrwertsteuerpflichtigen Personen durchgeführt werden.1

Für in Spanien steueransässig ansässige Personen, die Kryptowährungen besitzen, und in Übereinstimmung mit spezifischen verbindlichen Vorschriften, die von der Steuerbehörde im Jahr 2018 herausgegeben wurden, müssen Einkünfte aus dem Verkauf oder der Übertragung von Kryptowährungen (einschließlich derjenigen, die aus dem Umtausch einer Art von Kryptowährung gegen eine andere erzielt werden) behandelt werden als Kapitalerhöhung im Sinne der Besteuerung in Spanien und sollte entsprechend besteuert werden. Bestimmte Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen (z. B. Bergbau) können einem anderen Steuersystem unterliegen und möglicherweise in Spanien steuerlich als gewerbliche Aktivität behandelt werden (Einkommensteuer, Gewerbesteuer usw.). Die spanischen Steuerbehörden erlassen derzeit verbindliche Vorbescheide zum Steuerregime im Zusammenhang mit Kryptowährungen in Bezug auf andere Steuern wie Vermögens- oder Schenkungssteuer.1

Spanien hat einige Maßnahmen ergriffen, um Steuerbetrug im Zusammenhang mit Kryptowährungen zu verhindern. In diesem Zusammenhang müssen Unternehmen, die Kryptowährungen verwalten, sowie Börsenplattformen bestimmte Informationen über die Identität der Inhaber und Transaktionen bereitstellen. Einwohner Spaniens mit im Ausland gehaltenen Kryptowährungen müssen das Formular 721 ausfüllen; Diese Anforderung wird voraussichtlich in Kürze genehmigt.1

Darüber hinaus sind in den letzten Monaten aktuelle regulatorische Änderungen in Kraft getreten, wie z. B. eine neue Verordnung zu bestimmten Aspekten digitaler Vertrauensdienste (Gesetz 6/2020) oder Cybersicherheitsregeln (Königliches Dekret 43/2021). Darüber hinaus wird die Anerkennung bestimmter digitaler Rechte in Spanien derzeit durch bestimmte Initiativen wie den Vorschlag für eine spanische Charta der digitalen Rechte verbessert, die alle aufgrund ihrer Auswirkungen auf den Rechtsrahmen für Fintech berücksichtigt werden sollten. Schließlich wird erwartet, dass eine große Störung im globalen Finanzsektor durch Buchhaltungstechnologien wie Blockchain verursacht wird. Obwohl diese Art von Technologie noch nicht weit verbreitet ist, wird erwartet, dass Spanien sie in vielen Bereichen jenseits von Cybersicherheit und Kryptowährungen sehen wird.1

Virtuelle Währungen in Spanien

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Kristina Berkes

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Viacheslav Losev

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Silvia Calls

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/spain