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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Crowdfunding in Spanien

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Das Gesetz 5/2015 regelt Crowdfunding- und Crowdlending-Plattformen und die Erbringung ihrer Dienstleistungen. Diese Aktivitäten bedürfen der Genehmigung der CNMV (mit Intervention der BoS). Im Gegensatz zu anderen Finanzvorschriften in Spanien, bei denen es sich um Umsetzungen europäischer Finanzrichtlinien handelt, ist das Gesetz 5/2015 rein innerstaatlicher Natur. Sie muss jedoch an die EU-Verordnung über europäische Crowdfunding-Dienstleister (ECSP) angepasst werden, die ab dem 10. November 2021 gilt. Diese Verordnung war Teil des Fintech-Aktionsplans der Europäischen Kommission und der Halbzeitüberprüfung des gewerkschaftlichen Kapitalmarktaktionsplans 2015. Die Verordnung legt einheitliche Regeln für die Bereitstellung von Crowdfunding-Dienstleistungen auf der Grundlage von Investitionen und Kreditvergabe in der EU im Zusammenhang mit der Unternehmensfinanzierung fest. Auf diese Weise können Plattformen einen EU-Pass auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks beantragen, was es ihnen erleichtert, ihre Dienste EU-weit mit einer einzigen Genehmigung anzubieten. Die neuen Vorschriften sollen die Verfügbarkeit dieser innovativen Finanzierungsform erhöhen und Unternehmen bei der Suche nach Alternativen zur Bankfinanzierung unterstützen. In der Zwischenzeit werden Anleger auf Crowdfunding-Plattformen von einem kohärenten und verbesserten Anlegerschutzsystem profitieren, das auf Folgendem basiert: (1) klaren Offenlegungsregeln für Eigentümer von Projekten und Crowdfunding-Plattformen; (2) Governance- und Risikomanagementregeln für Crowdfunding-Plattformen; und (3) starke und konsistente Aufsichtsbefugnisse für nationale Behörden, die den Betrieb von Crowdfunding-Plattformen beaufsichtigen. Die CNMV hat ein vereinfachtes Verfahren für bereits in Spanien zugelassene Plattformen eingerichtet, um diese Dienste weiterhin anzubieten und sich an den Inhalt der Verordnung anzupassen, das bis zum 10. November 2022 gültig sein kann.1

Darüber hinaus hat die spanische Regierung das Gesetz 7/2020 vom 13. November 2020 über die digitale Transformation des Finanzsystems verabschiedet, das eine Reihe von Maßnahmen zur Begleitung der digitalen Transformation des Finanzsystems festlegt und, was noch wichtiger ist, einen kontrollierten Testbereich einrichtet oder Sandkasten. Ziel der Sandbox ist es, technologische Innovationsprojekte im Finanzbereich (durch neue Anwendungen, Prozesse, Produkte oder Geschäftsmodelle) mit allen erforderlichen Garantien durchzuführen, sofern sie ausreichend ausgereift sind, Finanzdienstleistungsnutzern zugutekommen und zur Regulierung beitragen Compliance, zur Verbesserung der Effektivität von Institutionen oder Märkten oder zur Verbesserung der Leistung staatlicher Funktionen im Finanzsektor beitragen.1

Organismen für gemeinsame Anlagen werden durch das Gesetz 35/2003 vom 4. November 2003 über Organismen für gemeinsame Anlagen und das Gesetz 22/2014 vom 12. November 2014 über Risikokapital und andere geschlossene Investmentfonds und Verwaltungsgesellschaften von geschlossenen Investmentfonds reguliert. Es gibt kein spezielles Gesetz über kollektive Anlagemechanismen im Bereich der Finanztechnologien.1

Im Gegensatz zu anderen Fintech-Plattformen, wie in Abschnitt II erwähnt, unterliegen Crowdfunding- und Crowdlending-Plattformen dem Gesetz 5/2015 und ECSP. Die spanischen Vorschriften für Verbraucherkredite gelten, wenn ein Fintech-Unternehmen an einem Verbraucherkreditgeschäft beteiligt ist. Kredite und Finanzierungen können im Rahmen eines Abtretungsvertrages übertragen werden, häufig werden auch ganze Kreditportfolien abgetreten. Diese Kredite und Finanzierungen können nur verkauft werden, wenn sie in Wertpapiere umgewandelt werden, die einer Zweckgesellschaft (SPV) übertragen werden. Das SPV kann dann Wertpapiere ausgeben, die durch Kreditrechte aus den Darlehen besichert sind.1

Das Gesetz 5/2015 änderte die spanische Rechtsordnung in Bezug auf die Verbriefung, die auch durch die Verordnung (EU) 2017/2402 (Verbriefungsverordnung), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2021/557 vom 31. März 2021, geregelt wird der allgemeine Rahmen für die Verbriefung und die Schaffung eines speziellen Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung, um die Erholung von der Covid-19-Krise zu unterstützen. Nach spanischem Recht muss die Übertragung von Vermögenswerten an einen Verbriefungsfonds die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. der Übertragende und gegebenenfalls der Emittent von Wertpapieren, die mit einem Verbriefungsfonds verbunden sind, müssen außer in bestimmten Fällen seine Jahresabschlüsse für die zwei Geschäftsjahre vor der Gründung des Fonds prüfen;
  2. der Übertragende muss in seinen Jahresberichten die aktuelle und zukünftige Übertragung von Kreditrechten offenlegen, die jedes Jahr betreffen;
  3. die Übertragung von Vermögenswerten an den Fonds muss im Vertrag formalisiert werden; und auch
  4. Die Verwaltungsgesellschaft des Verbriefungsfonds muss der CNMV für jede Übertragung von Vermögenswerten ein Dokument vorlegen, das bestimmte Informationen über die Vermögenswerte enthält. 1

Das Gesetz 7/2020 bietet eine hervorragende Gelegenheit für neue Organisationen, über die neu genehmigte Sandbox auf das Finanzsystem zuzugreifen. Der Fintech-Markt wird die Ergebnisse der Projekte, die in den kommenden Monaten getestet werden, aufmerksam verfolgen.1

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/spain
Ein Vorschlag für Start-ups im Bereich Finanztechnologie.

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