Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Wie ICOs, Kryptowährungen und Token sind selbstausführende Verträge in Spanien nicht speziell reguliert, daher sind sie erlaubt und unterliegen dem spanischen Vertragsrecht wie jeder andere Vertrag. Es gibt keine speziellen Schieds- oder Schlichtungssysteme für selbstausführende Verträge. Diese Mechanismen stehen zu den gleichen Bedingungen wie für jeden anderen Vertrag zur Verfügung. Obwohl selbstausführende Verträge als solche nicht speziell reguliert sind, glauben wir, dass die folgenden Regeln berücksichtigt werden sollten:
Vollautomatische Anlageprozesse als solche sind im spanischen Recht nicht geregelt. Es gelten jedoch bestimmte Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und MiFID II, die sich auf algorithmische Handels- und Hochfrequenzhandelsstrategien beziehen.1
Kundenidentifikation in Spanien
Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen
Umfassende juristische Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kryptowährungsrecht, Investitionstätigkeiten
Vi arbejder for internationale små og mellemstore virksomheder, start-ups og teleselskaber