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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Künstliche Intelligenz in Finanzprodukten

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Ab dem 21. Dezember 2018 unterliegen automatisierte digitale Beratungsdienste (Robo-Adviser) der Regulierung. Insbesondere § 6 Abs. 2 des Bundesgesetzes „Über den Wertpapiermarkt“ sieht eine verpflichtende Akkreditierung von Software zur Anlageberatung vor.1

Für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Finanzprodukten gibt es derzeit keine spezifischen Vorschriften.1

Schutz personenbezogener Daten in Russland

Fintech in Russland

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Anwälte für Finanztechnologie in Russland

Viacheslav Losev

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Rechtliche Unterstützung für FinTech- und Blockchain-Projekte

Denis Polyakov

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Umfassende juristische Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kryptowährungsrecht, Investitionstätigkeiten

Roman Buzko

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Registrierung, regulatorische Beratung, Investitionstransaktionen und Streitbeilegung.

Fintech-Investoren aus Russland

Bergtop VC

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/russia
Ein Vorschlag für Start-ups im Bereich Finanztechnologie.

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