Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Für gemeinsame Anlagen in Russland können mehrere Rechtsformen verwendet werden, von rein vertraglichen wie „Investmentpartnerschaftsverträgen“ bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Formen wie Aktiengesellschaften oder Aktienfonds. Gleichzeitig sind die bestehenden Organisations- und Rechtsformen für die modernen Zwecke des Crowdinvestings wenig geeignet. Die Haupthindernisse sind hohe Registrierungskosten, Beschränkungen bei der Übertragung von Beteiligungen oder andere belastende Anforderungen.1
Die Standardwahl für eine grosse kollektive Kapitalanlage bleibt der «Publikumsfonds». Diese Rechtsform wird erfolgreich im Bereich der kollektiven Kapitalanlage in Immobilien eingesetzt. Der Fonds muss von einer professionellen Anlageverwaltungsgesellschaft verwaltet werden.1
Eine weitere Option, die sich für kleinere Kollektivanlagen eignet, ist die typische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC). In diesem Fall werden Investitionsmöglichkeiten auf der Online-Plattform verkauft und echte Transaktionen finden offline statt, da die Übertragung eines Anteils an einer GmbH notariell beurkundet werden muss. Die Gesamtzahl der LLC-Mitglieder ist auf 50 begrenzt.1
Das Gesetz zur Regulierung von Crowdfunding und Crowdlending (oder Peer-to-Peer-Krediten) in Russland trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Das Gesetz bestimmt die Definition eines Investitionsstandorts; legt Anforderungen für Betreiber fest (die: im Register der Zentralbank eingetragen sein müssen, Jahresberichte über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit erstellen, über ein Kapital von mindestens 5 Millionen Rubel verfügen), Investoren (für nicht qualifizierte Investoren - nicht mehr als 600.000 Rubel). von Investitionen pro Jahr) und Personen, die Investitionen anziehen; und führt eine Begrenzung des Gesamtbetrags der Investitionen ein, die von einer Person angezogen werden (nicht mehr als 1 Milliarde Rubel pro Jahr). Crowdfunding und Crowdlending in Russland unterliegen keinen Lizenzierungs- oder Verbraucherkreditbestimmungen.1
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