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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Banken in Russland

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Digitale Marktplätze entsprechen Plattformen, auf denen Unternehmer einem unbegrenzten Kreis von Verbrauchern kommerzielle Angebote unterbreiten, die dann die Produkte auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen. Im Finanzsektor werden Marktplätze verwendet, um Transaktionen zwischen Verbrauchern (Einzelpersonen) und Finanzinstituten oder Emittenten durchzuführen. Diese Geschäfte umfassen die Erbringung von Bank-, Versicherungs-, Wertpapiermarkt- und anderen Dienstleistungen, mit Ausnahme von Bankkontoverträgen für Geschäftstätigkeiten. Mit der Verabschiedung der Bundesgesetze Nr. 211-FZ und 212-FZ vom 20. Juli 2020 wurden alle oben genannten Aktivitäten auf Finanzplattformen in Russland in den Rechtsbereich eingeführt.1

Gemäß der verabschiedeten Gesetzgebung muss eine russische juristische Person in Form einer Aktiengesellschaft, um ein Finanzplattformbetreiber zu werden, eine Reihe zwingender Anforderungen erfüllen, nämlich:

  • Aufnahme in das Register der Betreiber von Finanzplattformen der Zentralbank;
  • das Vorhandensein eines genehmigten Mindestkapitals in Höhe von 100 Millionen Rubel;
  • seine Tätigkeiten nicht mit den Tätigkeiten eines Kreditinstituts oder eines Nichtbanken-Finanzinstituts kombinieren, mit Ausnahme der Ausübung von Tätigkeiten als Handelsorganisator, Verwahrstelle, spezialisierte Verwahrstelle oder Registrierstelle;
  • Implementierung eines internen Kontrollsystems und eines Risikomanagementsystems;
  • das Vorhandensein eines Software- und Hardwarekomplexes in Russland;
  • Einhaltung der von der Zentralbank festgelegten Datenschutzanforderungen; und auch
  • Einhaltung von Qualifikationsanforderungen für Mitglieder seiner Leitungsorgane und einzelne Mitarbeiter sowie Anforderungen für Aktionäre des Handelsplattformbetreibers (z. B. kann ein in einer Offshore-Zone registriertes Unternehmen kein Aktionär sein, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien besitzt). 1

Anders als in der Europäischen Union, wo die Zahlungsdiensterichtlinie II Banken dazu verpflichtet, Dritten über Application Programming Interfaces (APIs) Zugang zu ihren Kundenkontoinformationen zu gewähren, haben Banken in Russland derzeit keine solche Verpflichtung. Die Zentralbank hat jedoch bereits die Open API-Standards entwickelt, die derzeit bei der Erstellung von Partnerdiensten verwendet werden. Ebenfalls am 10. Dezember 2021 wurde ein Entwurf eines Leitfadens zur Digitalisierung des Finanzmarktes für den Zeitraum 2022-2024 veröffentlicht, der die Einführung offener APIs beinhaltet.2

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/russia
  2. https://cbr.ru/StaticHtml/File/59420/standart_1.pdf
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