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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Crowdfunding in der Schweiz

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Fintech-Unternehmen können ihre Produkte und Dienstleistungen nach den gleichen Regeln verkaufen wie etablierte Finanzdienstleister. Einschränkungen gelten insbesondere, wenn ein Unternehmen nach Mitteln sucht und mehr als 20 potenzielle Investoren kontaktiert (siehe Abschnitt II.i).1

Dem KAG unterstellte kollektive Kapitalanlagen sind von Anlegern zum Zweck der kollektiven Kapitalanlage aufgebrachte Vermögen, die auf Kosten der Anleger verwaltet werden und die Anlagebedürfnisse der Anleger gleichermaßen befriedigt werden. Offene kollektive Kapitalanlagen sind gesellschafts- oder vertragsrechtlich organisiert; geschlossene Systeme werden nur nach dem Gesellschaftsrecht organisiert. Eine kollektive Kapitalanlage in Form einer Aktiengesellschaft ist nicht bewilligungspflichtig, wenn sie entweder registriert ist oder sich nur qualifizierte Anleger daran beteiligen.1

Nach schweizerischem Recht ist Crowdfunding erlaubt und selbst nicht bewilligungspflichtig. Handelt es sich beim Crowdfunding jedoch um „von Anlegern für kollektive Anlagezwecke aufgebrachtes Vermögen“ und wird dieses Crowdfunding-Vermögen auf Kosten der Anleger (durch einen Dritten) verwaltet, gelten sie vorbehaltlich der Gleichbehandlungsbestimmungen als kollektive Kapitalanlage im Sinne dieser Definition von CISA. Dabei sind die einschlägigen Anforderungen nach KAG zu beachten.1

Crowdlending, auch bekannt als Peer-to-Peer-Kredite, ist selbst nicht reguliert. Je nach Ausgestaltung kann er jedoch dem Bankengesetz, BVG, GwG etc. unterstellt sein. Zudem ist ein Konsumkreditvertrag ein Vertrag, bei dem ein Kreditgeber einen Kredit gewährt oder zu gewähren verspricht (und nicht mehr als CHF 80'000 ) an den Verbraucher in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer ähnlichen finanziellen Vereinbarung. Im Allgemeinen gilt die CCA für Crowdfunding-Aktivitäten, wenn die Gegenpartei als Verbraucher gelten soll. In diesem Fall müssen die einschlägigen CCA-Regeln eingehalten werden; Beispielsweise beträgt der maximal mögliche Zinssatz für Verbraucherdarlehen derzeit 10 %.1

Plattformen, die Crowdfunding- und Crowdlending-Dienste anbieten, benötigen keine Lizenz, wenn Investorengelder direkt (d. h. nicht über die Plattform) an Projekte gesendet werden. Wenn Gelder über Plattformkonten gesendet werden, kann dies nur ohne Banklizenz erfolgen, wenn das Konto zinslos ist, die Gelder nicht länger als 60 Tage auf dem Konto gehalten werden und der Kunde darüber informiert wird, dass die Plattform dies nicht tut eine Lizenz haben. Die Plattform muss sich als Finanzintermediär bei einer SRO registrieren und die AML-Verpflichtungen erfüllen.1

Auch ein Projektentwickler kann als Bank gelten, wenn er mehr als 20 Kredite aufnimmt und der Betrag 1 Million Franken übersteigt.1

Kredite können auf Sekundärmärkten verkauft werden, die den AML-Gesetzen unterliegen. Allerdings setzt die Kreditübertragung entweder die Übertragung eines Vertrages oder die Abtretung einer Forderung voraus. Forderungsabtretungen können nur schriftlich erfolgen; mit handschriftlicher (oder elektronischer) Unterschrift des Zedenten (besondere Regeln gelten für DLT-Token).1

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Maxim Minaev

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Kristina Berkes

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Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen

Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/switzerland