Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Selbstausführende Verträge sind nach schweizerischem Recht grundsätzlich zulässig, sofern die wesentlichen Vertragsbedingungen von beiden Parteien vereinbart werden. Vollautomatische Anlageprozesse, wie beispielsweise Robo-Adviser, sind an sich nach schweizerischem Recht nicht verboten, sofern die betroffenen Kunden entsprechend informiert sind und zustimmen.1
Kundenidentifikation in der Schweiz
Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen
Wir erbringen rechtliche und organisatorische Dienstleistungen für die Gründung, Strukturierung und Entwicklung von Fintech-Unternehmen