Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
In der Schweiz gibt es derzeit keine allgemein anerkannte digitale Identität. Es wurden jedoch verschiedene Anstrengungen unternommen, um das digitale Bewusstsein in der Schweiz zu erhöhen und eine allgemein anerkannte digitale Identität einzuführen. Das Bundesgesetz über elektronische Identitätsdienste verpflichtet private (von der Bundesverwaltung kontrollierte) Anbieter zur Ausstellung anerkannter digitaler Identitäten; Das Gesetz wurde jedoch am 7. März 2021 durch eine öffentliche Abstimmung abgelehnt. Die Bundesverwaltung bereitet derzeit einen überarbeiteten Entwurf vor. Obwohl am 22. November 2017 zwei private Projektgruppen (eine von den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Post, die andere von der ehemaligen staatlichen Telekommunikationsgesellschaft und zwei Grossbanken, UBS und Credit Suisse) angekündigt haben, sich zusammenzuschließen und einen privaten Anbieter namens Swiss-Sign geschaffen hat, muss dies noch zur Schaffung einer allgemein akzeptierten Schweizer elektronischen Identität führen.1
Die Schweiz hat seit langem erkannt, dass eine elektronische Signatur die Authentizität eines Dokuments, einer Nachricht oder anderer elektronischer Daten garantiert und die Identität des Unterzeichners garantiert.1
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