Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Geschützte Daten im Sinne des geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzes sind nicht nur Daten von natürlichen Personen, sondern auch Daten von juristischen Personen. Personenbezogene Daten sind durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Bearbeitung zu schützen. Datenverarbeitung - jeder Vorgang mit personenbezogenen Daten, unabhängig von den verwendeten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Erheben, Speichern, Verwenden, Bearbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten. Daher kann die bloße Bereitstellung von Informationen oder der Vergleich von Produkten auf der Website dem schweizerischen Datenschutzrecht unterliegen (sofern die Daten nicht öffentlich zugänglich sind). Darüber hinaus kann ein solcher Vergleich nach dem UCA als unlauter angesehen werden, wenn Dienstleistungen, Preise oder die Geschäftslage durch falsche, irreführende oder unnötig verletzende Behauptungen gemindert wurden. Die Speicherung personenbezogener Daten auf einem Server in der Schweiz kann für die Anwendung des schweizerischen Datenschutzrechts ausreichend sein.1
Digitales Profiling kann als Identitätsprofil betrachtet werden oder sogar sensible personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes umfassen; mit anderen Worten, eine Reihe von Daten, die es ermöglichen, die Hauptmerkmale der Persönlichkeit einer Person zu beurteilen. Die Einwilligung muss vor der Verarbeitung dieser Daten ausdrücklich erteilt werden und Identitätsprofile (und sensible personenbezogene Daten) dürfen nicht ohne Angabe von Gründen an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus muss der Datenverarbeiter die betroffene Person über Folgendes informieren:
Das Schweizer Datenschutzrecht wird überarbeitet; Das neue Datenschutzgesetz (harmonisierter, aber nicht identisch mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) wurde am 25. September 2020 vom Parlament angenommen.1
Das neue Datenschutzgesetz (mehr an der DSGVO ausgerichtet, aber nicht identisch) wurde am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedet.1
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