Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Der Bundesrat hat am 31. August 2022 ein revidiertes Geldwäschereigesetz (GwG) und eine angepasste Geldwäschereiverordnung (GwG) erlassen.1
Das Parlament hat im März 2021 eine Änderung des GwG verabschiedet. Die Novelle umfasst Maßnahmen für Finanzintermediäre im Bereich des wirtschaftlichen Eigentums, der Aktualisierung von Kundendaten und der Meldung verdächtiger Aktivitäten im Zusammenhang mit Geldwäsche.2
Seit 2016 können Finanzdienstleister eine volldigitale Kundenregistrierung gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/7 Video- und Online-Identifikation durchführen, das am 18. März 2016 in Kraft getreten ist und die AML-Anforderungen an den Registrierungsprozess festlegt. Kunden über digitale Kanäle. Das Rundschreiben gilt direkt für Finanzintermediäre. Unter bestimmten Voraussetzungen können Finanzintermediäre die Kundenregistrierung per Videoübertragung durchführen. Das Reglement wurde in die Ausgabe 2020 des Sorgfaltspflichtreglements der Schweizerischen Bankiervereinigung verschoben.3
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