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Die SEC hat ihre Position 2019 im Digital Asset Analysis Concept „Investment Contract“ (Digital Asset Concept) zusammengefasst.1
Nach dem Howey-Test ist ein digitaler Vermögenswert ein Investitionsvertrag und damit eine Sicherheit, wenn Geld in ein herkömmliches Unternehmen investiert wird, mit einer vernünftigen Erwartung, dass es hauptsächlich aus den Bemühungen anderer profitiert.1
Die Digital Asset Platform wendet Elemente des Howey-Tests auf die allgemeinen Merkmale digitaler Assets an und erkennt vor allem auch die Möglichkeit an, dass sich ein digitales Asset im Laufe der Zeit weiterentwickelt und unter bestimmten Umständen nicht mehr als Wertpapier gilt.1
Da die Struktur der SEC stark von den Fakten und Umständen jedes digitalen Vermögenswerts abhängt, stehen diejenigen, die einen Sicherheitstoken oder eine neue Kryptowährung ausgeben möchten, vor einer Wahl: entweder die SEC-Registrierungsanforderungen erfüllen oder die Untätigkeit anstreben, um keine Sicherheit auszugeben.1
Im Jahr 2019 gaben die SEC und die FINRA eine gemeinsame Erklärung zur Broker-Dealer-Verwahrung digitaler Vermögenswerte (gemeinsame Erklärung) heraus, in der sich „digitaler Vermögenswert“ auf alle Vermögenswerte bezieht, die unter Verwendung von Distributed-Ledger- oder Blockchain-Technologie ausgegeben und übertragen werden.1
„Digitales Wertpapier“ bezeichnet jeden digitalen Vermögenswert, der auch ein Wertpapier im Sinne der Wertpapiergesetze des Bundes ist.1
In der gemeinsamen Erklärung wurde die Anwendung von Wertpapieren digitaler Vermögenswerte auf die Kundenschutzregel der SEC erörtert, die unter anderem Broker-Dealer verpflichtet, die Wertpapiere der Kunden an einem „Ort guter Kontrolle“ zu verwahren, bei dem es sich normalerweise um einen Drittverwahrer handelt als Treuhandgesellschaft.1
Die Kundenschutzregel betrachtet Banken als einen guten Kontrollort; Allerdings ist es FDIC-versicherten Banken derzeit untersagt, Wertpapiere digitaler Vermögenswerte zu halten.1
Wyoming hat kürzlich ein Gesetz zur Schaffung von Special Purpose Depository Institutions (SPDIs) verabschiedet, bei denen es sich um Banken handelt, die Einlagen annehmen und andere Nebentätigkeiten ausüben, darunter Vermögensverwaltung, Verwahrung und damit verbundene Tätigkeiten, mit Schwerpunkt auf digitalen Vermögenswerten.1
SPDIs sollen auch Schutz für digitale Vermögenswerte in Bundesinsolvenzverfahren bieten.1
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