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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Digitale Assets in Hongkong

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Das Voluntary Voluntary Licensing Regime for the VATP (Voluntary Licensing Regime) wurde von der SFC in Übereinstimmung mit ihrer am 6. November 2019 veröffentlichten Position Statement: Regulation of the Virtual Asset Trading Platform (Position Statement) eingeführt. Der SFC bestätigte in einem Positionspapier, dass VATP-Betreiber, die nur mit nicht sicherheitsrelevanten virtuellen Vermögenswerten handeln, im Sinne des SFO nicht als an einer „regulierten Tätigkeit“ beteiligt gelten und dass diese Plattformbetreiber nicht berechtigt sind, einen Antrag zu stellen SFC-Lizenz unter dem Voluntary License Regime. Entscheidet sich der Plattformbetreiber jedoch, die Regulierungsbefugnisse der SFC zu „akzeptieren“, indem er mindestens einen Security Token auf seiner Plattform anbietet, ist die SFC berechtigt, Lizenzen für Typ 1 (Wertpapierhandel) und Typ 7 (Bereitstellung automatisierter Token) zu erteilen Handelsdienstleistungen) regulierte Tätigkeit. Die SFC wird einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, bei dem die „Infrastruktur, die zugrunde liegende Eignung, Korrektheit und das Verhalten“ aller VA-Handelstransaktionen (unabhängig davon, ob VAs als Wertpapiere gehandelt werden oder nicht) als eine Einheit behandelt werden und der Aufsicht der SFC unterliegen.1

Wenn die SFC beschließt, Lizenzen (Typ 1 und 7) an einen VATP-Betreiber (VATP-lizenzierter Betreiber) zu erteilen, wird sie bestimmte Lizenzbedingungen auferlegen, die in den dem Positionspapier beigefügten Bedingungen festgelegt sind. Ein lizenzierter VATP-Betreiber muss auch alle anderen regulatorischen Anforderungen erfüllen, die im SFC-Verhaltenskodex und in den von Zeit zu Zeit von der SFC veröffentlichten Richtlinien, Rundschreiben und häufig gestellten Fragen festgelegt sind.1

Dieses freiwillige Lizenzierungssystem im Rahmen der Position könnte jedoch möglicherweise durch das obligatorische Lizenzierungssystem ergänzt werden, das in den vom Financial Services and Treasury Bureau (FSTB) im Mai 2021 veröffentlichten Beratungsgutachten dargelegt ist. Sie wurden nach öffentlicher Konsultation veröffentlicht. zwischen dem 3. November 2020 und dem 31. Januar 2021 zu verschiedenen Gesetzesvorschlägen zur Verbesserung der Regulierung gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Hongkong abgehalten, einschließlich eines Vorschlags zur Einführung eines neuen Lizenzierungsregimes für Virtual Asset Service Providers (VASPs) unter AMLO. Unter diesem neuen Lizenzierungssystem für VASPs (PVVA Licensing Regime) muss eine Person, die einen „Virtual Asset Exchange“ durchführt, nämlich VATP, die in den Besitz, die Kontrolle, die Macht oder den Besitz von Geld oder virtuellen Vermögenswerten gelangt, einen Antrag stellen. für eine Lizenz von SFC (VASP-Lizenz). Peer-to-Peer-Handelsplattformen gelten nicht als Austausch virtueller Vermögenswerte, sofern tatsächliche Transaktionen außerhalb der Plattform durchgeführt werden und die Plattform keine zugrunde liegenden Transaktionen durch den Erwerb von Geld oder virtuellen Vermögenswerten zu einem bestimmten Zeitpunkt durchführt diese Definition. Ebenso werden OTC-Transaktionen zumindest anfänglich nicht dem VASP-Lizenzregime unterliegen.1

Am 28. Januar 2022 veröffentlichten die SFC und die HKMA ein gemeinsames Rundschreiben zu Vermittlungsaktivitäten für virtuelle Vermögenswerte (gemeinsames Rundschreiben), in dem sie ihren aktualisierten regulatorischen Rahmen in Bezug auf den Vertrieb von Produkten im Zusammenhang mit Handelsdienstleistungen und die Bereitstellung von Beratungsdiensten für virtuelle Vermögenswerte darlegen. Nur Vermittler, die für regulierte Aktivitäten des Typs 1 (Wertpapiertransaktionen) zugelassen oder registriert sind, dürfen Handelsdienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte erbringen, wenn sie mit von SFC lizenzierten VATPs zusammenarbeiten. Darüber hinaus dürfen Vermittler diese virtuellen Vermögensverwaltungsdienste nur bestehenden Kunden anbieten, die professionelle Anleger sind.1

Abschnitt 103 des SFO verbietet die Werbung für Angebote und Einladungen zur Teilnahme an Organismen für gemeinsame Anlagen (CIS), es sei denn, es gilt eine der Ausnahmen, die für die Prospektpflicht und die SFC-Genehmigung gemäß Abschnitt II gelten. CIS sind in Absatz (d) der Definition von „Wertpapieren“ in Anhang 1 des SFO definiert, der Beteiligungen an CIS umfasst. Der CIS ist ein kollektives Anlageprodukt, dessen Definition die Konzepte von Investmentfonds, Investmentfondsgesellschaften und Anlagevereinbarungen umfasst und modernisiert. Die Definition in Anhang 1 kann auf einen prägnanteren vierteiligen Test dessen eingegrenzt werden, was typischerweise für CIS erforderlich ist:

  1. Eigentumsvertrag;
  2. Teilnehmer des Programms haben keine tagtägliche Kontrolle über die Verwaltung der Immobilie;
  3. das Vermögen als Ganzes von oder im Auftrag der die Tätigkeit ausübenden Person verwaltet wird oder die Beiträge der Beteiligten und die Gewinne oder Einkünfte, aus denen Zahlungen geleistet werden, zusammengelegt werden; und auch
  4. Zweck des Vertrages ist die Beteiligung oder der Erhalt von Gewinnen, Einkünften oder sonstigen Einkünften aus dem Erwerb und der Bewirtschaftung des Grundstücks durch die Beteiligten. 1

    Wenn also ein Produkt in der GUS von Interesse ist, fällt es auch unter die Definition von "Wertpapieren" und unterliegt allen Lizenzierungsanforderungen für eine regulierte Wertpapiertätigkeit nach dem SFO.1

    Am 27. März 2020 veröffentlichte das IRD seine überarbeiteten Institutional Clarifications and Practice Notes (DIPN) Nr. 39, in denen es seinen Ansatz für verschiedene digitale Assets umreißt. Das IRD behandelt Token unterschiedlich, abhängig von der Funktion der Token, nicht wie sie gekennzeichnet sind. Es unterteilt digitale Assets in drei Typen: Payment Tokens, Security Tokens und Utility Tokens. Während das DIPN einige Leitlinien zum Umgang mit digitalen Vermögenswerten bereitgestellt hat, bleiben eine Reihe von Fragen unklar, die einer weiteren Klärung durch das IRD bedürfen (z. B. ob die Übertragung von Sicherheitstoken zu einer obligatorischen Stempelsteuer führt).1

    Jedes Unternehmen, das Sicherheitstoken verkauft und vertreibt (ob in Hongkong oder für Anleger in Hongkong), muss für eine regulierte Aktivität des Typs 1 (Handel mit Wertpapieren) gemäß dem SFO lizenziert oder registriert sein. Derzeit ist nur der Vertrieb an professionelle Anleger erlaubt.1

    Die SFC und HKMA haben im Januar 2022 ein gemeinsames Rundschreiben veröffentlicht, in dem sie ihren aktualisierten regulatorischen Rahmen in Bezug auf den Vertrieb von VA-bezogenen Produkten und die Bereitstellung von VA-Management- und Beratungsdiensten darlegen. Das Joint Circular schafft die dringend benötigte Klarheit über den regulatorischen Rahmen Hongkongs für VA-Aktivitäten. Es ist wichtig zu beachten, dass das gemeinsame Rundschreiben klar festlegt, dass bestimmte begrenzte derivative Produkte im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten, die an regulierten Börsen gehandelt werden, Kleinanlegern angeboten werden können. Im Januar 2022 hat die HKMA ein Rundschreiben herausgegeben, in dem klargestellt wird, dass sie nicht beabsichtigt, autorisierten Institutionen zu verbieten, zu investieren, Kredite zu vergeben oder ihren Kunden die Nutzung von Kreditkarten oder anderen Zahlungsdiensten zum Kauf virtueller Vermögenswerte zu gestatten, solange angemessene Risikomanagementkontrollen vorhanden sind angenommen. Zusammen könnten das Joint Circular und das HKMA Circular der erste Schritt sein, um eine kleine Tür für Produkte im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten zu öffnen, die in die Mainstream-Wirtschaft eintreten und Teil des täglichen Lebens der Menschen in Hongkong werden.1

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    Anmerkungen
    1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/hong-kong