Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Laut dem vom FSTB im Mai 2021 veröffentlichten Gutachten ist ein „virtuelles Gut“ definiert als eine digitale Repräsentation von Wert, die:
Sie gilt jedoch nicht für digitale Darstellungen von Fiat-Währungen (einschließlich von Zentralbanken ausgegebener digitaler Währungen), bereits von der SFO regulierte finanzielle Vermögenswerte oder bestimmte Closed-Loop-Restricted Items.1
In ihrer Erklärung vom 5. September 2017 hat die SFC drei Arten von Bedingungen und Merkmalen von digitalen Token in ICOs (ein anderer Begriff für Token-Verkauf), bei denen es sich um Wertpapiere handeln kann, umrissen:
Am 28. März 2019 veröffentlichte die SFC eine Erklärung, in der sie ihren Ansatz für virtuelle Vermögenswerte bekräftigte, die unter die Definition von „Wertpapieren“ im Sinne des SFO (Security Tokens) fallen, und bestätigte, dass die Vermarktung und der Vertrieb von Security Tokens von einer Person erfolgen müssen. lizenziert oder registriert, um regulierte Tätigkeiten des Typs 1 (Wertpapiergeschäfte) auszuführen (Intermediäre des Typs 1). Die SFC verlässt sich stark auf Intermediäre vom Typ 1, um ihre bestehenden Verhaltenskodizes und ihre neuen Leitlinien sowie andere Gesetze und Vorschriften durchzusetzen, um sicherzustellen, dass Käufer von Sicherheitstoken vollständig geschützt sind, einschließlich: Beschränkung des Angebots von Sicherheitstoken auf professionelle Investoren nur; Durchführung einer gründlichen Due-Diligence-Prüfung der Sicherheitstoken, seines Teams, des Vermögenswertes, der die Sicherheitstoken unterstützt, und aller anderen Materialien im Zusammenhang mit den Sicherheitstoken; Bereitstellung aller Informationen für den Käufer in klarer und verständlicher Form. Die SFC betonte die Notwendigkeit, die Eignungsanforderungen in Ziffer 5.2 des SFC-Verhaltenskodex sowie die Anforderungen für „komplexe Produkte“ in Ziffer 5.5 des SFC-Verhaltenskodex einzuhalten, die am 6. Juli 2019 in Kraft getreten sind . (Modus komplexer Produkte).1
Die SFC hob auch die wichtigsten Anforderungen ihres Virtual Asset Funds Distribution Circular to Intermediaries vom 1. November 2018 hervor (die gleichermaßen für Security Token-Verteilungen gelten):
Das gemeinsame Rundschreiben von SFC und HKMA vom 28. Januar 2022, das einen aktualisierten regulatorischen Rahmen zu Angelegenheiten wie dem Vertrieb von VA-bezogenen Produkten und der Bereitstellung von VA-Verwaltungsdiensten festlegt, gilt auch für Sicherheitstoken. Darin bekräftigten die SFC und die HKMA ihre Ansicht, dass Produkte im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten (einschließlich Sicherheitstoken) wahrscheinlich als komplexe Produkte angesehen werden, sodass ihr Vertrieb den Anforderungen des Systems für komplexe Produkte entsprechen wird. Mit wenigen Ausnahmen dürfen Intermediäre diese komplexen VA-Produkte nur professionellen Anlegern anbieten und müssen vorab Kundenhintergrundprüfungen zu VA durchführen. Darüber hinaus dürfen nur Wiederverkäufer vom Typ 1 Virtual Asset Management-Dienste anbieten, indem sie Kunden einem von SFC lizenzierten VATP vorstellen oder ein Sammelkonto für einen von SFC lizenzierten VATP erstellen. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels wurde nur ein VATP, nämlich OSL, von der SFC lizenziert und ist daher derzeit die einzige Option für Vermittler des Typs 1, die Dienstleistungen zum Verkauf virtueller Vermögenswerte anbieten möchten.1
Unabhängig davon hat die HKMA am 28. Januar 2022 auch ein eigenes Rundschreiben (HKMA Circular) herausgegeben, in dem klargestellt wird, dass es autorisierten Institutionen nicht untersagt wird, zu investieren, Kredite zu vergeben oder ihren Kunden die Verwendung von Kreditkarten oder anderen Zahlungen zu ermöglichen. Dienstleistungen für den Kauf von virtuellen Vermögenswerten (einschließlich Sicherheitstoken) vorbehaltlich eines angemessenen Risikomanagements.1
Token können mit zugrunde liegenden Vermögenswerten verknüpft werden, indem Vermögenswerte digital aufgezeichnet werden und eine grafisch sichere Wertdarstellung bereitgestellt wird, die in einem verteilten Hauptbuch gespeichert und übertragen werden kann.1
Das derzeitige System in Hongkong erfordert die Ausstellung von Papierzertifikaten und die Verwendung von Papierübertragungsinstrumenten für bestimmte Wertpapiere. Gemäß Abschnitt 144 der Companies Ordinance (Cap. 622) muss ein Unternehmen Aktienzertifikate ausfüllen und ausstellen, nachdem die Verteilung der Aktien abgeschlossen ist. In den letzten zwei Jahrzehnten gab es in Hongkong jedoch Versuche, sich auf ein papierloses Wertpapiersystem zuzubewegen; Die Securities, Futures and Companies (Amendment) Regulations 2021 (veröffentlicht von der Regierung von Hongkong am 11. Juni 2021) enthalten Bestimmungen zur Einführung eines nicht zertifizierten (und daher papierlosen) Wertpapiermarktes (USM), unter dem Anleger Wertpapiere halten können im eigenen Namen und ohne Papierdokumente. Das USM-Regime wird voraussichtlich ab Ende 2022 schrittweise eingeführt.1
Wie oben erwähnt, legt das vom FSTB im Mai 2021 veröffentlichte Gutachten ein Lizenzierungssystem für VASPs fest, das hauptsächlich die Lizenzierung von Börsen für virtuelle Vermögenswerte abdeckt. Das Änderungsgesetz soll dem Gesetzgebenden Rat in der Legislaturperiode 2021/22 vorgelegt werden.1
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