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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Kunden-Onboarding in Hongkong

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Gemäß der geänderten Klausel 5.1 des SFC-Verhaltenskodex werden zulässige Methoden zur Kontoeröffnung nun auf der SFC-Website und nicht im SFC-Verhaltenskodex dargelegt. Am 28. Juni 2019 veröffentlichte die SFC außerdem ein Rundschreiben für Wiederverkäufer: Fernregistrierung ausländischer Privatkunden zusammen mit einer FAQ, die verschiedene Probleme bei der digitalen Registrierung behandelt. Neben der personenbezogenen Ansprache erlaubt die SFC konzessionierten Vermittlern nun auch andere Kontoeröffnungsverfahren, sofern die Verfahren die Identität des Kunden hinreichend gewährleisten können. Es gibt mehrere Methoden, die für SFC akzeptabel sind, einschließlich:

  1. Beglaubigung durch eine autorisierte Person: Der Kundenvertrag und die Dokumente, die die Identität des Kunden belegen, werden von einer anderen autorisierten Person, einer verbundenen Person, einem Richter oder einer professionellen Person beglaubigt;
  2. mit Hilfe von Zertifizierungsdiensten: Ein lizenzierter Vermittler akzeptiert elektronische Signaturzertifikate anstelle echter Ausweisdokumente;
  3. Postweg: Der Kunde sendet eine Kopie des Ausweisdokuments und der Kundenvereinbarung zusammen mit einem physischen Scheck mit der gleichen Unterschrift wie auf der Kundenvereinbarung an den Vermittler;
  4. Online-Registrierung über ein in Hongkong angegebenes Bankkonto: Der Kunde unterzeichnet die Kundenvereinbarung elektronisch und stellt eine Kopie des Ausweisdokuments zur Verfügung, und alle zukünftigen Ein- und Auszahlungen vom Handelskonto des Kunden müssen von einem Bankkonto in Hongkong erfolgen Name des Auftraggebers;
  5. Remote-Onboarding ausländischer Kunden: Technologien, die internationalen Standards und Best Practices wie ISO/IEC 19795 (biometrische Leistungsprüfung und Berichterstattung) und ISO/IEC 30107 (Angriffserkennung mithilfe biometrischer Präsentationen) entsprechen, werden in die gemeinsame Kundenidentifikation übernommen Prozess. verlangen, dass alle Ein- und Auszahlungen vom Handelskonto eines Kunden von einem Bankkonto im Namen des Kunden bei einer bestimmten Bank in der jeweiligen Gerichtsbarkeit erfolgen. 1

In Bezug auf den letzten Punkt gibt es derzeit 16 relevante Gerichtsbarkeiten, nämlich Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Irland, Israel, Italien, Malaysia, Norwegen, Portugal, Singapur, Spanien, Schweden, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die USA.1

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Denis Polyakov

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/hong-kong