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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Crowdfunding in Indien

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Ein „Investmentfonds“ ist ein stark regulierter Mechanismus zur Bündelung öffentlicher Gelder. Der gepoolte Fonds wird ferner von einem professionellen Fondsmanager in eine diversifizierte Auswahl von Anlageklassen und Kapitalmarktinstrumenten (einschließlich Aktien und Schuldtiteln) investiert. Investmentfonds (einschließlich Agenten und Vertriebsstellen) werden von SEBI in Übereinstimmung mit den Vorschriften des MF und der Mutual Fund Association in Indien streng reguliert und beaufsichtigt. SEBI hat die Ertragsanforderungen gelockert und den Weg für VC-unterstützte Fintech-Startups geebnet, Investmentfonds zu sponsern und aufzulegen.1

Ein Alternative Investment Fund (AIF) ist ein locker reguliertes gepooltes Anlagevehikel mit relativ erheblichen finanziellen Verpflichtungen von erfahrenen Anlegern. AIF werden von SEBI in Übereinstimmung mit seinen AIF-Vorschriften verwaltet, die eine Reihe allgemeiner und spezifischer Anlagebeschränkungen für AIF vorschreiben, einschließlich in Bezug auf AIF-Verwalter. AIF können in Form einer Treuhandgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer Gesellschaft sowie je nach Anlagekriterien in verschiedene definierte Kategorien ausgestaltet sein.1

Die Restkategorie existiert in Indien in Form von Collective Investment Schemes (CIS), die von SEBI als Vehikel definiert werden, die von beliebigen Unternehmen betrieben werden, unter denen die Beiträge öffentlicher Investoren gebündelt und für die Zwecke des Systems verwendet werden, um zu generieren Gewinn, Einkommen, Produkte oder Eigentum und sind streng reguliert SEBI in Übereinstimmung mit seinen CIS-Vorschriften. In dieser Hinsicht gilt jede Zusammenlegung von Geldern im Rahmen eines Plans oder einer Vereinbarung, die eine Rumpfgröße von etwa 13,75 Millionen US-Dollar oder mehr umfasst und nicht bei SEBI registriert ist, als CIS. Genossenschaften, NBFC-Beteiligungen, Beteiligungen der Öffentlichkeit nach dem Indian Companies Act, Versicherungsverträge, Pensionspläne und Beteiligungen an Investmentfonds sind nicht in der GUS enthalten.1

Alternative Formen der Kapitalbeschaffung wie Crowdlending und Crowdfunding sind in letzter Zeit in Indien weit verbreitet.1

Crowdlending-Plattformen, die Peer-to-Peer (P2P)-Kreditvergabeaktivitäten ermöglichen, werden jetzt von der RBI als NBFC in Indien unter bestimmten Regeln (P2P-Bestimmungen) reguliert. Diese Regeln, die Registrierungs- und Betriebsprinzipien für P2P-Plattformen vorsehen, sind weniger belastend als die Regeln, die für andere NBFC-Kategorien gelten, da P2P-Plattformen als relativ geringeres Systemrisiko gelten. Die Rolle von P2P-Plattformen beschränkt sich darauf, als Vermittler oder Marktplätze zu fungieren, die Dienste anbieten, um die Kreditvergabe zwischen Teilnehmern zu erleichtern. Diese Plattformen unterliegen einer Reihe von Beschränkungen, einschließlich eines Verbots von:

  • leihen Sie sich;
  • eine Kreditverbesserung oder -garantie bereitstellen oder arrangieren;
  • besicherte Kreditvergabe fördern;
  • von Mitgliedern erhaltene Gelder zurückhalten;
  • internationalen Geldfluss zulassen; oder
  • die Kreditvergabe über die Laufzeit- und Risikogrenzen eines einzelnen Kreditnehmers hinaus zulassen. 1

Während Crowdfunding-Initiativen auf der Grundlage von Belohnungen oder Spenden in Indien im Allgemeinen mit begrenzter regulatorischer Aufsicht erlaubt sind, ist die rechtliche Position von Crowdfunding auf Aktienbasis unklar. SEBI hat noch kein Gesetz oder seine endgültige Position zu aktienbasiertem Crowdfunding formuliert, hat aber in der Zwischenzeit eine öffentliche Erklärung an Investoren abgegeben, die sie vor Online-Plattformen warnt, die die Mittelbeschaffung erleichtern. Er erklärte auch, dass diese digitalen Plattformen in Indien von keinem Gesetz zugelassen oder anerkannt seien und dass Transaktionen auf diesen Plattformen gegen geltende Wertpapiergesetze und den Indian Companies Act verstoßen würden. Dementsprechend bleibt die Aktivität mangels regulatorischer Klarheit und günstiger Rahmenbedingungen für eigenkapitalbasiertes Crowdfunding in Indien in einer Grauzone der Regulierung, da sie irrtümlicherweise gesetzlich verboten ist.1

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Anwälte für Finanztechnologie in Indien

Kristina Berkes

Kristina Berkes

Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen

Denis Polyakov

Denis Polyakov

Umfassende juristische Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kryptowährungsrecht, Investitionstätigkeiten

Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/india
Ein Vorschlag für Start-ups im Bereich Finanztechnologie.

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