Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
In Indien experimentieren mehrere Unternehmen mit der Verwendung von selbstausführenden Verträgen für Routinetransaktionen; Diese Verträge bewegen sich jedoch in einer Grauzone der Regulierung. Selbstausführende Verträge unterliegen dem bereits bestehenden Rechtsrahmen, insbesondere dem Contracts Act of India, dem Information Technology Act und dem Evidence Act of India. Diese Verträge erfüllen zwar die Grundvoraussetzungen für zur Überprüfung abgeschlossene einvernehmliche Vereinbarungen, weisen jedoch eine Lücke in ihrer Beurkundung und Zulässigkeit auf. Ein solches Problem ist, dass das IT-Gesetz nur digitale Signaturen zulässt, die von staatlich zertifizierten Stellen ausgestellt wurden (keine selbst erstellten digitalen Signaturen), während das Evidence Law in Indien nur die Zulassung von Dokumenten erlaubt, die nach dem IT-Gesetz zulässig sind.1
Unabhängig davon veröffentlichte MEITY einen Bericht, in dem die Anwendungsfälle der Blockchain-Technologie bewertet werden, die Smart Contracts zugrunde liegen, in denen potenzielle Anwendungen der Blockchain in Betracht gezogen werden, darunter unter anderem die Verwendung für die Übertragung von Grundurkunden und elektronischen Notardiensten. In einem kürzlich erschienenen Update versuchte MEITY, die Sicherheit der Blockchain-Technologie zu verbessern, indem es ein Repository bekannter Blockchain-Schwachstellen erstellte, von denen eine die Smart Contract-Schwachstellenklassifizierung und das Testfallregister ist. Es besteht der Wunsch, mehr Forschung zu Interoperabilität, Skalierbarkeit und Leistung, Konsensmechanismen, Sicherheit und Datenschutz, Schlüsselverwaltung, sicheren Smart Contracts und Schwachstellenerkennung in Blockchain-basierten Lösungen zu betreiben. Indien verfügt jedoch nicht über einen speziellen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus intelligenten Verträgen ergeben.1
Kundenidentifikation in Indien
Umfassende juristische Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kryptowährungsrecht, Investitionstätigkeiten
Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen