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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Virtuelle Währungen in Indien

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Der Oberste Gerichtshof stellte in seiner Entscheidung fest, dass virtuelle Währungen zwar nicht als „gesetzliches Zahlungsmittel“ gelten, aber die meisten Funktionen realer Währungen erfüllen können und dementsprechend bestimmte virtuelle Währungen als Zahlungsmittel, Wertpapiere oder Waren gelten können. Das indische Finanzministerium hat einen Bericht über die Schließung der Regulierungslücken bei virtuellen Währungen, einschließlich Token, veröffentlicht, in dem festgestellt wird, dass die Klassifizierung von Token anhand ihrer Eigenschaften aus regulatorischer Sicht obligatorisch ist. Dementsprechend können Token in Utility-Token (die verwendet werden, um Zugang zu den Produkten eines Unternehmens zu gewähren) und Security-Token (die Investitionen in ein Unternehmen darstellen) gruppiert werden. Um festzustellen, ob Token als Wertpapiere behandelt werden können und somit in den Zuständigkeitsbereich der Aufsichtsbehörden fallen, schlägt der Bericht die Verwendung des Howey-Tests vor. Der Bericht enthält jedoch keine vorgeschlagenen regulatorischen Maßnahmen zur Regelung detaillierterer Aspekte wie die Verknüpfung von Token mit zugrunde liegenden Vermögenswerten oder die Art der Vermögenswerte, mit denen Token verknüpft werden können. Kürzlich wurde berichtet, dass die Zentralregierung beabsichtigt, ein Gesetz einzuführen, mit dem sie versucht, virtuelle digitale Vermögenswerte in Indien zu regulieren. Tatsächlich führte der indische Finanzminister in einer Haushaltsrede von 2022 eine Pauschalsteuer von 30 % auf virtuelle digitale Vermögenswerte ein (obwohl er die Legitimität dieser Vermögenswerte nicht kommentierte), und das Finanzgesetz führte eine weit gefasste Definition des Begriffs „virtuelles digitales“ ein Assets", die auch nicht fungible Token umfasst. Eine weitere Ankündigung in der Haushaltsrede 2022 bezieht sich auf die Einführung der zentralbankgestützten digitalen Währung RBI im Geschäftsjahr 2022-2023.1

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/india