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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Schutz personenbezogener Daten in Österreich

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Der Datenschutz in Österreich wird durch die DSGVO und das österreichische Datenschutzgesetz (Ergänzung zur DSGVO) geregelt.1

Unter der DSGVO sind personenbezogene Daten, die Personen identifizieren können, geschützt und unterliegen einem strengen Regime. Jede Person, über die Daten verarbeitet werden (betroffene Person), hat bestimmte Rechte nach der DSGVO, von denen nicht abgewichen werden kann. Zu diesen Rechten gehören das Recht auf transparente Informationen vom Verantwortlichen, das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, das Recht auf Löschung (das Recht auf Vergessenwerden), das Recht auf Einschränkung der weiteren Verarbeitung und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.1

Das Profiling von Kundendaten gehört zu den Geschäftsmodellen vieler Fintech-Unternehmen und unterliegt der DSGVO. Profiling ist jede Form der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass personenbezogene Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit oder persönlicher Natur dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen Vorlieben. , Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Bewegungen. Das Profiling unterliegt der DSGVO, einschließlich des Widerspruchsrechts des Kunden.1

Wenn die Art der Verarbeitung, insbesondere unter Verwendung neuer Technologien, und unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Zusammenhänge und der Zwecke der Verarbeitung zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führen könnte, ist gemäß DSGVO die Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss vor der Verarbeitung die Auswirkungen der geplanten Verarbeitungsvorgänge auf den Schutz personenbezogener Daten bewerten. Dies kann insbesondere für einige Fintech-Unternehmen gelten, deren Geschäftsmodelle auf umfassender und komplexer Datenanalyse, -verarbeitung oder -profilerstellung basieren.1

Die Strafen nach der DSGVO sind recht hoch und reichen von 10 bis 20 Millionen Euro und 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist.1

Darüber hinaus wird das strenge Bankgeheimnis nach österreichischem Recht durchgesetzt. Alle Kundenbankdaten sind geschützt, auch die Information, dass eine bestimmte Person Bankkunde ist. Anders als die DSGVO schützt das Bankgeheimnis auch juristische Personen. Jeder Dienstleister, der im Auftrag einer Bank in Österreich handelt (z. B. ein Fintech-Unternehmen, das Outsourcing-Dienstleistungen für eine Bank erbringt), ist gesetzlich zur Wahrung des Bankgeheimnisses verpflichtet. Somit wird der Outsourcer wegen Verletzung des Bankgeheimnisses direkt sanktioniert, einschließlich strafrechtlicher Haftung.1

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Denis Polyakov

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Umfassende juristische Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kryptowährungsrecht, Investitionstätigkeiten

Kristina Berkes

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Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen

Viacheslav Losev

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Rechtliche Unterstützung für FinTech- und Blockchain-Projekte

Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/austria
Ein Vorschlag für Start-ups im Bereich Finanztechnologie.

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