Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Eine vollständig digitalisierte Kundenregistrierung sollte grundsätzlich machbar sein, dies hängt jedoch maßgeblich von der zur Verfügung stehenden technischen Infrastruktur ab. Die rechtlichen Grundlagen für die digitalisierte Registrierung legt die FMA in ihrer Online-Ausweisverordnung (FMA-Online-Ausweisverordnung) fest. Viele Banken setzen Drittanbieter ein, um die recht strengen Standards der Online-Identifizierung gemäß FMA-Online-Identifizierungsverordnung (z. B. Identifizierung durch geschultes Personal in einem separaten zugangskontrollierten Raum, Live-Identifizierung) durch Auslagerung zu erfüllen. Diese Anmeldung erfolgt meist per Videokonferenz, bei der der Betreiber die Identität der Kunden gemäß der FMA-Online-Ausweisverordnung überprüft. Das Urteil wurde kürzlich von der FMA revidiert. Gemäß der neuen Fassung der Verordnung kann die persönliche Interaktion eines Mitarbeiters durch künstliche Intelligenz ersetzt werden, die eine bestimmte Analyse der vom Kunden bereitgestellten Ausweisdokumente durchführt, sofern dieses Verfahren bestimmte Bedingungen erfüllt (z. B. biometrische Identifizierung Verfahren gemäß Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) zugelassen sein müssen und der Verpflichtete geeignete technische und organisatorische Maßnahmen trifft, um ein angemessenes Schutzniveau zu erreichen dem Risiko im Sinne von Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung) .1
Schutz personenbezogener Daten in Österreich
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