Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
In Österreich ermöglichen eine „Bürgerkarte“ und eine Handysignatur eine sichere und authentische elektronische Signatur. Eine Person kann Dokumente durch Authentifizierung auf einer Smartphone-App oder über eine spezielle Website formell signieren. Diese qualifizierte elektronische Signatur hat rechtlich die gleiche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.1
Eine elektronische Bürgerkarte und eine Handysignatur stehen auch nicht-österreichischen Staatsbürgern zur Verfügung, allerdings muss diese Person einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Die Bürgerkarte kann auf verschiedenen Wegen bezogen und die Handysignatur aktiviert werden; zum Beispiel über das Online-Tool der österreichischen Steuerbehörden oder bei bestimmten österreichischen Banken oder Behörden, die als Registerführer fungieren.1
Zudem wurde unter der Marke ID Austria die Funktionalität der Bürgerkarte erweitert. Zumindest in Österreich dient die ID Austria ihren Inhabern auch als eingeschränkte digitale Identität.1
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